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Donnerstag, Mai 01, 2025

Der historische Auftrag der AfD



Sich in der späten BRD ubiquitär ausbreitende Gesinnungsstaatlichkeit des "Demokratie-Sonderwegs" (Josef Schüßlburner) zu überwinden ist der historische Auftrag der AfD! Vor allem allfälligen Nachdenken über Dexit oder Remigration oder whatever! 

Die nun auch im Economist artikulierte Sorge, wie es um die Meinungsfreiheit in diesem vorgeblich demokratischen Staat bestellt ist, muss oberste, weil staatspolitisch essentiell, Priorität genießen! 

Jedes Disziplinarverfahren das gegen einen unserer Beamten oder Soldaten aufgrund seiner Mitgliedschaft in der bzw seines Engagements für die AfD eröffnet wird, jede Anklage, jedes dienstrechtliche Vorgehen aus rein ideologiepolitischen Beweggründen ohne dass rechtswidriges Verhalten vorliegt, muss zur Chefsache erklärt werden, d.h. den Bundesvorstand beschäftigen und einer bei diesem anzusiedelnden task force zugeleitet werden um dem Betreffenden effektiv Beistand leisten zu können. 

Und jedes dieser Verfahren ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, beim Europarat, bei der OSZE und beim UN-Menschenrechtsrat anzuzeigen. 

Und zwar ab sofort! 


Noch bevor die BRD formell ein AfD-Verbotsverfahren eröffnet, muss die Weltöffentlichkeit in Kenntnis gesetzt werden über die dunkelbundesrepublikanische Tiefstaats-Ideokratie! 

Nach Vance-Rede und Economist-Bericht ist insbesondere die angelsächsische Welt sensibilisiert für die bundesdeutschen Zustände, jetzt liegt es an uns, hier weiterzubohren.


Donnerstag, Dezember 23, 2021

Der BRD-Totalitarismus begann in den 90ern!


Eines Tages wird man die erste für eine freiheitliche Rechtsordnung unverzeihliche Verletzung des Eigentumsrechtes - die durch Prozeßbetrug betriebene Staatshehlerei an den SBZ-Enteignungsgütern - und die erste für eine freiheitliche Rechtsordnung unverzeihliche Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit - die Novelle des Volksverhetzungsparagraphen, der von da an zeitgeschichtliche Meinungen zu Straftatbeständen machte - im Scheitelpunktjahrzehnt, den 90er Jahren, verorten!

Freitag, Oktober 22, 2021

Verfassung, "Verfassungsschutz", eingeschränkte Meinungsfreiheit - ist die BRD wirklich der "freieste Staat der deutschen Geschichte"?

 
Man darf es füglich bezweifeln. Hans-Hermann Hoppe etwa trifft in der September-Ausgabe der eigentümlich frei zu "Verfassungsschutz" und zur von dieser fragwürdigen Behörde geschützten Verfassung ein paar unabweisbare Feststellungen

Was zunächst den Verfassungsschutz beziehungsweise den Staatsschutz angeht, so habe ich noch von keiner derartigen Behörde gehört, gleich wo auf der Welt, die in dieser ihrer Tätigkeit nicht regelmäßig von Mitteln Gebrauch machte, die man im normalen Leben als kriminell bezeichnen würde. Die deutsche Verfassungsschutzbehörde unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht grundsätzlich von der viel bescholtenen Stasi. 

Und allein diese Tatsache wirft doch schon ein bezeichnendes Licht auf die Qualität der zu schützenden Einrichtung. Bezüglich der deutschen Verfassung beziehungsweise des Grundgesetzes und des deutschen Verfassungsgerichts erhebt sich unmittelbar die Frage: 

Worin, vom Standpunkt eines Wissenschaftlers und zumal eines liberalen Wissenschaftlers, besteht die angebliche besondere Würde dieses Dokuments beziehungsweise dieser Institution? Darin, dass diese Verfassung von drei militärischen Besatzungsmächten genehmigt und für die gesamte Bevölkerung der besetzten Gebiete als verbindlich erklärt wurde? Darin, dass niemand aus der betroffenen Bevölkerung dieser Verfassung je zugestimmt hat, abgesehen von ein paar Dutzend offiziell zugelassener sogenannter Volksvertreter (und auch die nur ein einziges Mal und nicht einstimmig)? Darin, dass diese Verfassung die Einrichtung einer aus allgemeinen, geheimen Wahlen hervorgehenden sogenannten repräsentativen parlamentarischen Demokratie und einer mehrheitlich gewählten Staatsregierung verfügt, das heißt also: einer Institution, die jedenfalls bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts von nahezu allen politischen Philosophen als Pöbelherrschaft erachtet und verachtet wurde? Darin, dass Parlament und Regierung die Befugnis besitzen, Steuern zu erheben und Enteignungen vorzunehmen, um auf diese Weise die eigene Besoldung und Finanzierung ihrer Aktivitäten sicherzustellen, das heißt also: der goldenen Regel sowie dem achten und zehnten biblischen Gebot zuwiderhandeln dürfen? Darin, dass man die Befugnis besitzt, den eigenen Aktivitätsbereich und den entsprechenden Finanzbedarf per Gesetzgebung oder Verordnung immer weiter ausdehnen zu dürfen? Darin, dass man die Meinungsfreiheit garantiert, außer zu solchen Themen, hinsichtlich deren man sie verbietet? Darin, dass sich Parlament und Regierung hinsichtlich ihrer Tätigkeit der Kontrolle durch ein Gericht unterwerfen, dessen Richter man selbst aufgrund ihrer Parteilichkeit, in einem zwischen den diversen politischen Parteien ausgeklüngelten Proporzverfahren, berufen hat und deren Gehalt, wie das eigene, aus Steuermitteln stammt und über deren Allokation Parlament und Regierung entscheiden? Oder darin, dass es im Zeitverlauf Dutzende von Parlament oder Regierung beantragte und von diesem Gericht durchgewinkte Verfassungsänderungen gegeben hat, sodass heute selbst der Klimaschutz zum Staatsziel erhoben worden ist und es auch als verfassungskonform gilt, gesunde Menschen, also Personen ohne jede Krankheitssymptome, nur aufgrund fragwürdiger, in prognostischer Hinsicht bezüglich Krankheit und Krankheitsverlauf praktisch wertloser Tests massenhaft als potenzielle Gesundheitsgefahren beziehungsweise -gefährder buchstäblich einsperren zu dürfen? 




Halten wir fest: In der Verfassung der DDR stand mit der Einschränkung „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß“ so ziemlich dasselbe wie in Artikel 5 unseres Grundgesetzes, nämlich im Klartext: Du darfst sagen, was du willst, solange es dem Regime in den Kram passt. 

Ein Stück weit entlarvend ist allerdings, dass die DDR ihre Version von „Meinungsfreiheit“ erst in Artikel 27 gepackt hat. Im Grundgesetz der BRD steht sie immerhin in Artikel 5, also deutlich weiter vorn. Dabei ist die Meinungsfreiheit die elementarste Freiheit überhaupt, ohne die alle anderen Freiheiten keinen Wert haben, weshalb sie eigentlich in Artikel 1 gehören müsste. Und zwar ohne jedwede Beschränkung. Aber welches Regime ist schon so leichtsinnig, seinem Volk gleich im ersten Artikel der Verfassung uneingeschränkte Meinungsfreiheit zu garantieren? 

Oh, sorry, doch, so etwas gibt es tatsächlich! Und zwar in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. Der erste Verfassungszusatz, von dem ich verkürzt nur den Teil wiedergebe, der sich auf die Meinungsfreiheit bezieht, lautet wie folgt: „Der Kongress (das ist die gesetzgebende Institution in den USA) darf kein Gesetz erlassen, das die Rede- und Pressefreiheit einschränkt.“ Punkt.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass unsere Verfassung sagt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.“ Und in den USA hingegen heißt es: „Es darf kein Gesetz erlassen werden, das die Meinungsfreiheit einschränkt.“ 


Dass hierzulande Inlandsgeheimdienste vornehmlich die Funktion des "ideologischen Staatsapparates" ausfüllen ist Lesern dieses Blogs ja seit langem bekannt. Bruno Bandulet hat sich in seiner DeutschlandBrief-Kolumne einmal mehr mit der Ideologiekontrollbehörde "Verfassungsschutz" beschäftigt


In den späten Jahren der Ära Merkel wurden dann auch noch die Geheimdienste auf Linie gebracht. Ausgewechselt wurden die Chefs des BND, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesverfassungsschutzes. Während alle Staaten Geheimdienste unterhalten, handelt es sich beim Verfassungsschutz um eine deutsche Besonderheit. Etwas Vergleichbares existiert in keinem anderen westlichen Land. Er geht zurück auf ein Schreiben der drei Militärgouverneure der westlichen Besatzungszonen vom 14. April 1949 an den Parlamentarischen Rat. Darin wurden die Aufgaben des künftigen Dienstes wie folgt beschrieben: „Der Bundesregierung wird ebenfalls gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“ Letzteres gilt bis heute: Der Verfassungsschutz darf niemanden festnehmen und einsperren. 

Dass Pläne und Vorbereitungen für einen Umsturz aufgedeckt und verhindert werden sollen, ist gängige Praxis in allen Regimen. Es gehört zu den Aufgaben der politischen Polizei, also des Staatsschutzes, der auch in der Bundesrepublik existiert. Der Verfassungsschutz ging jedoch im Laufe der Zeit immer weiter über das Mandat der Militärgouverneure hinaus. Er begann, jährliche Berichte zu veröffentlichen – eigentlich paradox, weil die Tätigkeit eines Geheimdienstes definitionsgemäß geheim sein sollte. Er begann, öffentlich zugängliche Meinungen aus Reden und Druckerzeugnissen zu bewerten, an denen nichts geheim war. Und er ließ sich schließlich von den herrschenden Parteien instrumentalisieren, selbstverständlich ohne diese jemals zu überwachen, obwohl jeder Machthaber ungleich mehr Gelegenheit hat, die Verfassung zu brechen, als eine Oppositionspartei. 

So rückte Thomas Haldenwang nach einer typischen Beamtenkarriere beim Innenministerium und ab 2009 beim Bundesamt für Verfassungsschutz am 15. November 2018 an die Spitze der Behörde, nachdem die SPD die Entlassung von Hans-Georg Maaßen durchgesetzt hatte. Zur Person Haldenwang, zu seinem Apparat und generell zur Umwandlung der Kulturnation Deutschland in einen multikulturellen Ideologiestaat hat jetzt Professor Martin Wagener ein enorm materialreiches Standardwerk vorgelegt („Kulturkampf um das Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“, Olzog Edition/Lau Verlag, 509 Seiten, 26 Euro). Wagener ist Professor für Politikwissenschaft am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das erklärt den Vorzug seiner Arbeit gegenüber anderen Publikationen: Er weiß, wovon er redet, alles ist belegt und zitierbar. Wer das politische System verstehen will, in dem wir leben, liest dieses aufklärerische Buch mit Gewinn. 

Wagener kann nachweisen, dass der neue Verfassungsschutzpräsident den eigentlichen Auftrag seiner Behörde – die Bekämpfung des nachweisbaren Extremismus – weit überschreitet; dass er Deutungsrahmen, Narrativ und Assoziationen des Parteienkartells übernimmt; wie er sich in den „Kampf gegen Rechts“ einreiht und selbst „Europa-Skepsis“ als typisch für Extremisten einordnet. Er benutzt die Begriffe „rechts“ und „rechtsextrem“ synonym, so als ob die rechte Seite im Parlament leer zu bleiben habe. Er hält es für eine Verschwörungstheorie, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei – dabei ist die Bundesrepublik laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Reich als Völkerrechtssubjekt identisch. Und er wirft den „Rechtsextremisten“ vor, den 8. Mai 1945 nicht als „Tag der Befreiung“ zu bezeichnen – eine Wortwahl, die auch von Konrad Adenauer und den damals maßgebenden Politikern vermieden wurde. Am 15. Januar 2019 erklärte Haldenwang die AfD zum „Prüffall“, was ihm am 26. Februar 2019 vom Verwaltungsgericht Köln untersagt wurde – Prüffall und Verdachtsfall als Surrogate für ein, wie er weiß, nicht durchsetzbares Parteiverbot, jedoch mit abschreckender Wirkung auf ängstliche Wähler.

 

Bestellen kann man diese auch für das AfD-Umfeld sehr lehrreiche ef-Ausgabe hier.

Dienstag, Dezember 08, 2020

Triumph der Angststarre über die Urteilskraft



Die WELT konstatiert richtigerweise eine Stärkung Meuthens in der innerparteilichen Auseinandersetzung, die aber dennoch die AfD nicht zur Ruhe kommen lassen wird - auch nicht im vor uns liegenden Superwahljahr. 

 "So wiederholte sich in Braunschweig, was schon beim Bundesparteitag in Kalkar geschehen war, als sich bei Nachwahlen für den Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht der AfD durchweg Wunschkandidaten des Meuthen-Lagers durchsetzten. Hier wie dort wurde der Bundeschef verbal attackiert, aber seine Anhänger hielten auch aufgrund von Absprachen mit durchaus radikalen Parteimitgliedern stand. Bei der inhaltlichen Spaltung der Partei bleibt es somit genauso wie bei dem Beharrungsvermögen derer, die Höckes Umfeld nicht mögen." 

Wobei ich statt "Beharrungsvermögen" eher eine Art Angststarre als Triebfeder sehe, aber der Befund ist durchaus zutreffend: Eine Mehrheit folgt derzeit Meuthen. 

 Dass Parteien sich irrational verhalten und Mehrheiten mitnichten "Recht haben müssen" zeigt uns die Geschichte der FDP: sie stimmte FÜR die EURO-Rettung, im Jahre 2010 auch die Basis. Auch darunter nicht wenige, die zugestanden: a) die Entscheidung ist rein ökonomisch falsch und b) sie könnte die FDP den Wiedereinzug in den Bundestag kosten (was sie 2013 tat). 

Aber auch damals war die Triebfeder der Zugehörigkeit zum als gesellschaftlich Akzeptierten (wenn auch in noch viel milderer Dimension als heutzutage bei der AfD, deren Mitglieder reihum bürgerliche Existenzvernichtung zu gewärtigen haben, da man erklärtermaßen aus vorgegebenen gesellschaftl. Generallinien ausschert) letztlich stärker. Die vor allem auch psychischen, immateriellen Kosten des auch nur innerlichen Dagegenhaltens waren damals aus heutiger und speziell AfD-geprägter Sicht und zumal für gesellschaftl. integrierte FDPler geradezu lächerlich gering. Aber aus deren Sicht, und man muss sich in diesen Menschenschlag hineinversetzen, waren sie exorbitant hoch. 

Die Mehrheit der AfDler von heute ist ganz anderem Druck ausgesetzt und hat ganz andere Kosten für ihre Unbotmäßigkeit zu tragen. Und derzeit ist eine Mehrheit (keine satte, aber eine doch wirkmächtige) an der Grenze dessen, was ihr an Selbstaufbürdung von Widerstandskosten zumutbar erscheint. Daher dieser Kurs, der sich innerparteilich in den nächsten Monaten durchsetzen wird, auch wenn er elektoral günstigstenfalls durchwachsene Resultate hervorbringt. 

Wer ekstatisch-eskapistischen "Führungskraft"-Krawallanten in noch so schön gesetzten Worten versucht auseinanderzuklabüstern, warum sie einer Chimäre nachjagen und man sich durch unangebrachte Zugeständnis-Kaskaden nur immer weiter den Spielraum verengt der könnte auch den ebenso vergeblich anmutenden Versuch unternehmen, sich in Trance hüpfende "Fridays-for-Future"-Kids von der Irrationalität ihres Tuns zu überzeugen. 

Im Moment kann man als wohlbegründeter Kritiker des derzeitigen Kurses nichts anderes tun, als Haltung zu bewahren und der irrenden Masse von Meuthens seinen fatalen Kurs geradezu frenetisch einfordernden Kurs keine Steilvorlage zu liefern von neuerlichen Schuld-Narrativen! Politik ist das Bohren dicker Bretter. Die AfD wird sich auch wieder ausgesponnen haben und wenn der Groschen fällt müssen die wirklich Vernünftigen dann dafür Sorge tragen, dass das Pendel nicht wieder zu stark in die Gegenrichtung schwingt und dann aus Trotz "Politik der offenen Hose" gemacht wird weil man uns für unseren vermeintlich gediegenen Meuthen-Kurs ja nicht belohnt hat.

Montag, November 02, 2020

"Verschwörungstheorien" aus der Sicht des Freiheitsdenkers Murray N. Rothbard


Murray N. Rothbard, der Nestor der "Austrian School of Economics" in den USA schrieb zum Thema "Verschwörungstheorien" (zur Genese des Begriffs hat Hans-Georg Maaßen ein paar erhellende Worte gefunden ):

 „Es ist auch wichtig für den Staat seinen Untergebenen eine Aversion gegenüber jeglichen „Verschwörungstheorien über die Geschichte“ einzuimpfen; die Suche nach „Verschwörungen“ bedeutet eine Suche nach Motiven und eine Zuschreibung von Verantwortung für historische Verbrechen. Wenn jedoch irgendeine durch den Staat auferlegte Tyrannei, Bestechlichkeit oder ein Aggressionskrieg nicht durch die Staatsführung verursacht wurde, sondern durch mysteriöse und geheimnisvolle „soziale Kräfte“ oder durch den unvollkommenen Zustand der Welt, wenn irgendwie Jeder verantwortlich ist („Wir sind alle Mörder“ behauptet ein Slogan), dann gibt es für die Menschen keinen Grund entrüstet zu sein oder sich gegen solche Missetaten zu erheben. Ferner bedeutet ein Angriff auf „Verschwörungstheorien“, dass die Untertanen leichtgläubiger werden und an die Gründe des „allgemeinen Wohlergehens“ glauben, die vom Staat immer vorgebracht werden, wenn er sich in irgendeiner seiner despotischen Aktionen ergeht. Eine „Verschwörungstheorie“ kann das System destabilisieren, indem es die Öffentlichkeit an der ideologischen Propaganda des Staates zweifeln lässt.“ 



 Und 1977 schrieb er: 



 „Jedes Mal, wenn eine kompromisslose Analyse darüber vorgebracht wird, wer unserer Herrscher sind, wie sich ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen ineinander verzahnen, wird diese durch Liberale und Konservative (und sogar durch viele Libertäre) des Establishments ausnahmslos als „Verschwörungstheorie über die Geschichte“, „paranoid“, „ökonomisch deterministisch“ oder sogar „marxistisch“ angeprangert. Diese Verleumdungsbezeichnungen werden über die Bank weg angewandt, so realistisch solche Analysen, von der John Birch Society bis hin zur Kommunistischen Partei, auch sein mögen und gewesen sind. Die am häufigsten verwendete Bezeichnung ist „Verschwörungstheoretiker“, fast immer als feindliches Schimpfwort verwandt und weniger vom „Verschwörungstheoretiker“ selbst übernommen. Es ist kein Wunder, dass diese realistischen Analysen gewöhnlich von diversen „Extremisten“ verbreitet werden, die sich außerhalb des Konsenses des Establishments befinden. 

Für das Establishment ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Herrschaft des Staatsapparates in den Augen der Öffentlichkeit weiterhin Legitimität, sogar Unantastbarkeit genießt und es ist von entscheidender Bedeutung für diese Unantastbarkeit, dass unsere Politiker und Bürokraten als Verkörperungen sich ausschließlich dem „öffentlichen Gemeinwohl“ verschriebener Geister angesehen werden. Wenn die Katze erst einmal aus dem Sack ist, dass diese Geister beim Vorantreiben eines Sammelsuriums wirtschaftlicher Interessen unter Verwendung des Staats allzu oft in der irdischen Welt verankert sind, fängt die grundlegende Mystik der Regierung an zusammenzubrechen. Nehmen wir ein einfaches Beispiel. Angenommen wir stellen fest, dass der Kongress ein Gesetz verabschiedet hat, mit dem man die Zölle auf Stahl anhebt oder Importquoten auf Stahl einführt. Sicherlich würde es nur ein Idiot nicht schaffen festzustellen, dass die Zölle oder Quoten zu Gunsten von Lobbyisten der inländischen Stahlindustrie eingeführt wurden, die darum bemüht sind effiziente ausländische Mitbewerber außenvorzuhalten. Niemand würde gegen eine derartige Schlussfolgerung den Vorwurf „Verschwörungstheoretiker“ vorbringen. Aber was der Verschwörungstheoretiker macht, ist einfach die Erweiterung seiner Analyse auf komplexere Maßnahmen der Regierung: 

Sagen wir öffentliche Arbeitsprojekte, die Gründung des ICC, die Schaffung des Federal Reserve Systems oder der Eintritt der Vereinigten Staaten in einen Krieg. In jedem dieser Fälle fragt sich der Verschwörungstheoretiker die Frage Cui bono? Wer profitiert von diesen Maßnahmen? Wenn er feststellt, dass von Maßnahme A X und Y profitieren, ist sein nächster Schritt die Hypothese zu untersuchen: Haben X und Y tatsächlich Einfluss ausgeübt oder Druck angewandt um Maßnahme A in Gang zu bringen? Kurz gesagt, waren sich X und Y gewahr, dass sie profitieren würden und haben sie dementsprechend gehandelt? Fernab davon paranoid zu sein oder deterministisch, ist der Verschwörungsanalyst ein Praxeolologe; sprich, er glaubt, dass Menschen vorsätzlich handeln, sie bewusste Entscheidungen zur Einleitung von Maßnahmen treffen um ihre Ziele zu erreichen. Daher nimmt er an, wenn Schutzzölle auf Stahl verabschiedet werden, dass die Stahlindustrie sich dafür eingesetzt hat; wenn ein öffentliches Projekt geschaffen wird, hypothesiert er, dass es durch eine Allianz aus Baufirmen und Gewerkschaften angeregt wurde, die in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen, sowie durch Bürokraten, die dadurch ihre Arbeitsstellen und Gehälter ausbauen. Es sind die Gegner der Verschwörungsanalyse, die vorgeben zu glauben, dass alle Ereignisse – und am wenigsten die in der Regierung – zufällig und ungeplant vonstatten gehen und Menschen sich daher nicht mit vorsätzlichen Entscheidungen und Planungen auseinandersetzen. 

 Es gibt natürlich gute Verschwörungsanalysten und schlechte Verschwörungsanalysten, genauso wie es gute und schlechte Historiker oder Fachmänner jeder Disziplin gibt. Die schlechten Verschwörungsanalysten tendieren dazu zwei Arten von Fehlern zu begehen, die dem Establishment tatsächlich alle Möglichkeiten offen halten den Vorwurf der „Paranoia“ anzubringen. Erstens, er stoppt bei der Frage Cui bono; wenn von Maßnahme A X und Y profitieren, kommt er einfach zu dem Schluss, dass X und Y deswegen verantwortlich sind. Er scheitert dabei zu verstehen, dass es sich bloß um eine Hypothese handelt, die verifiziert werden muss, indem man herausfindet, ob X oder Y es wirklich getan haben oder nicht. (Das vielleicht verrückteste Beispiel hierzu, war das des britischen Journalisten Douglas Reed, der, nachdem er feststellte, dass das Ergebnis von Hitlers Politik die Zerstörung von Deutschland war, ohne Beweise zu dem Schluss kam, Hitler sei deshalb ein wissentlicher Agent ausländischer Kräfte gewesen, die ihn absichtlich befahlen Deutschland zu ruinieren.) Zweitens, der schlechte Verschwörungsanalyst scheint einen Zwang dazu zu haben alle Verschwörungen und alle Machtblöcke der bösen Jungs in einer riesigen Verschwörung zusammenzuwürfeln. Anstatt zu sehen, dass es verschiedene Machtblöcke gibt, die versuchen Kontrolle über die Regierung zu erlangen, manchmal in Konflikt und manchmal in Allianz miteinander, muss er vermuten – auch hier wieder ohne Beweise – dass eine kleine Gruppe von Männern sie alle kontrolliert und es nur so scheint, als würden sie in Auseinandersetzung miteinander geraten…“

Sonntag, Oktober 25, 2020

Martin Sellner!


Als die meisten von uns aus der freiheitlichen Bloggosphäre vor über zehn Jahren das Bloggen einstellten und uns in die Facebook-Mausefalle locken ließen, waren wir schlechthin naiv. Heute, in Zeiten des NetzDG, des "Deplatformings" und der "Gemeinschaftsstandards" ist es Zeit, ganz stirneresk wieder auf seinen EIGENEN und EINZIGEN Standards zu beharren. Also eine Renaissance der privaten Blogs in die Wege zu leiten.

 Man muss rückblickend Thorsten Hinz in der Jungen Freiheit beipflichten: 

"Die Ausschließungsmechanismen der analogen Medien werden spiegelbildlich auf die digitale Welt übertragen. Die Annahme einer Netzneutralität war von Anfang an illusorisch. Die großen digitalen Medien und Netzwerke sind keine neutralen Mittler, die die Datenpakete unabhängig von Herkunft, Inhalt und Eigeninteresse transportieren, und erst recht keine idealistischen Vorkämpfer der Meinungsfreiheit."

Pars pro toto steht der aus den sozialen Netzwerken sogar bis zur damnatio memoriae verbannte Martin Sellner. Seine Namensnennung, wie hier in der Headline, ist auf Twitter, Facebook, Youtube nicht mehr möglich, bzw. zieht die totalitäre Sanktion der eigenen Account-Auslöschung nach sich. 

Ich selbst bin Sellner bislang nur ein einziges mal bei einem privaten Abendessen vor vier Jahren begegnet und habe ihn als überaus klugen und zudem sehr charmanten Kopf kennengelernt. Aus Rücksicht auf meine bisherigen AfD-Jobs (zuletzt surrealerweise für AfD-Chef Meuthen in Brüssel) habe ich auch um diese Begegnung nie viel Aufhebens gemacht. Doch heute möchte ich meinen Lesern, die sich fragen, was denn aus dem einstmals so arg libertären DDH geworden ist (dazu folgt in Bälde eine längere Erklärung) zur Einstimmung schon einmal einen brillanten Zweiteiler aus Sellners Feder anempfehlen. Wäre ich ein verkommener Globalelitist, hätte ich vor so einem Brain wie dem eines Sellner auch Angst.

Sonntag, August 30, 2020

Solidarität mit Simon Dennenmoser



 

Ein Aufruf für einen Freund, der mehr ist, als ein Parteifreund, und den ich sehr gerne mitgezeichnet habe: 




"Liebe Freunde und Unterstützer,


unser Göppinger Parteifreund Simon Dennenmoser (29) steht abermals für sein AfD-Engagement unter Beschuss durch seinen Dienstherren.


Weil er unsere Bürgerpartei gegen die Anwürfe eines parteiischen Bundespräsidenten verteidigt hat, und weil er die verharmlosende Darstellung linksextremer Gewalt in Verlautbarungen des baden-württembergischen Innenministeriums monierte, überzieht man ihn derzeit nun schon zum zweiten Mal mit einem Disziplinarverfahren.


Für den jungen Familienvater, den wir alle kennen und schätzen als Leiter des LFA2, als Kreisrat und als AfD-Kreisvorsitzender von Göppingen ist das zeitlich, nervlich und finanziell eine ungeheure Belastung.


Um sich mit einem ausgewiesenen Fachanwalt gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen zu können und um seine berufliche Existenz zu sichern, braucht er unseren Beistand, finanziell, aber auch ideell.


Damit Simon sich den besten anwaltlichen Beistand holt, den er kriegen kann haben sich Mitglieder des KV Göppingen als Zielmarke gesetzt, bis Mitte September 3000,-€ durch Spenden einzusammeln, die wir ihm dann übergeben werden.


Jeder der im Rahmen seiner Möglichkeiten spendet, stärkt damit ein patriotisch-solidarisches Kraftfeld, dass wir gerade in diesen Zeiten so dringend brauchen!


Jeder noch so kleine Betrag hilft!


Unser Ebersbacher Stadtrat Franz Köhler hat zu diesem Zweck heute bei seiner Hausbank ein Spendenkonto eingerichtet.


Ganz herzlichen Dank sagen vorab Franz Köhler, Dieter Volkmann, Michael Weller und Dietmar-Dominik Hennig"


Spendenkonto: Konto bei KSK Göppingen
Nr. 49110016
Iban: DE 60 6105 0000 0049 1100 16
Kontoinhaber: Franz Köhler
Skto: Spenden für Anwalts- u. Gerichtskosten





Donnerstag, August 20, 2020

Leserbrief zur Hexenjagd des medial-gouvernementalen Komplexes auf Simon Dennenmoser an die "Neue Württembergische Zeitung"

 Leserbrief zu: "Spenden für den AfD-Chef" und Kommentar: "Befremdlicher Vorgang", NWZ, 19.08.2020

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Befremdlich ist eher der in westlichen Demokratien seinesgleichen suchende bundesdeutsche Sonderweg im Beamten- und Disziplinarrecht, ideologiepolitisch eine über das rechtsstaatlich gebotene Maß selbstverständlicher Gesetzestreue hinausgehende geistig-weltanschauliche "Treuepflicht" an den Haaren herbeizukonstruieren. Eine solche ist mit einer liberalen Demokratie westlichen Zuschnitts unvereinbar. Der Fall Dennenmoser ist eine Machtfrage und steht pars pro toto: im gesamten Bundesgebiet werden derzeit Beamte aufgrund ihrer Zugehörigkeiten zur "Jungen Alternative" oder auch zu "beobachteten" AfD-Landesverbänden mit Disziplinarverfahren überzogen. Mit der gesinnungsjustizmäßigen Durchlöcherung des Legalitätsprinzips wird die Chancengleichheit der nicht dem Altparteien-Kartell zugehörigen Parteien entschieden beeinträchtigt, da deutsche Parteien traditionell von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes dominiert werden und von dort ihr Personal rekrutieren. Das scharfe Schwert des Disziplinarrechts wird hier rechtsmißbräuchlich zur faktischen Verunmöglichung der Bildung von Opposition eingesetzt. Die Folge für die betroffenen Parteien ist der Verlust potentieller Mitglieder und attraktiven politischen Personals, das den Wählern als Kandidaten präsentiert werden könnte. Hier wird sich die BRD eher früher als später eine formelle Rüge auf internationaler Ebene einfangen.

Zum Person Simon Dennenmoser: Der charismatische und charakterfeste Jungpolitiker ist seit 2013 engagiertes AfD-Mitglied und steht seit 2016 permanent unter Feuer des medial-gouvernementalen Komplexes bestehend aus parteibuchdurchseuchten Ministerialapparatschiks und eiferndem Kampagnenjournalismus. Im Bundestagswahlkampf 2017 gewann er auch über Göppingen hinaus deutlich an Profil. Einflußreichen Kreisen war/ist der Mann offenkundig schon lange ein Dorn im Auge. 


Simon Dennenmoser ist den Mächtigen im Weg!

 
Spannend ist für mich einzig und allein die Frage, welche Motivlagen in meiner Partei, der AfD, diejenigen haben, die diesen Mächtigen schon seit Jahren durch Destabilisierung des Kreisverbandes und sinistre Demontage Dennenmosers in die Hände spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar-Dominik Hennig, Göppingen-Hohenstaufen

Dienstag, Juli 14, 2020

Interview beim Koenisch








Ein launiges Gespräch mit einem meiner dienstältesten Freunde ergab sich, als ich dieser Tage mal wieder auf der Heimreise von Brüssel nach Baden-Württemberg Zwischenstopp in Köln einlegte.

Wünsche Euch viele Anregungen und Vergnügen beim Vermehren der gewonnenen Einsichten!

Mehr Interviews dieses neuen Formats findet Ihr in Kürze hier.

Folgt dem Koenisch!


Sonntag, Juli 07, 2019

Leicht zu durchschauende Empörungsmanier

Leserbrief zu: "Verweis für AfD-Polizisten", sowie Kommentar von Dirk Hülser "Bedenkliche Sympathien", NWZ vom 05.07.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nach meinem Verständnis gehört es zum Ethos des Journalismus, Sachverhalte in ihrer ganzen Kausalität und ihren verschiedenen Facetten möglichst umfassend zu beleuchten. Im hier vorliegenden Fall also wäre der geneigte Leser interessiert zu erfahren, in welchem Zusammenhang die drei Jahre zurückliegenden inkriminierten Äußerungen des jungen Polizisten und AfD-Politikers Simon Dennenmoser in bezug auf Herrn Maas gefallen sind. Die seinerzeitige Aussage von Heiko Maas, es gebe "kein Grundrecht auf innere Sicherheit", steht nunmal in krassem Gegensatz zum westlich-liberalen Freiheitsverständnis. "Life, liberty, and the pursuit of happiness" rechnet die amerikanische Unabhängigkeitserklärung zu den unveräußerlichen Rechten, die der Staat zu garantieren habe, so er ein Gewaltmonopol für sich beansprucht. Genau auf diesen unveräußerlichen Legitimationsbereich von Staatlichkeit wies Dennenmoser, der ja in seiner beruflichen Tätigkeit ebenjenes Gewaltmonopol unter Einsatz von Leib und Leben zu vertreten hat, auf seinem (terminologisch mißglückten) Facebook-Post hin. Über die Wortwahl kann man einstweilen streiten. Aber eine gedankliche Nähe zu "Pegida" oder anderen Sumpfblüten im rechtsdralligen lunatic fringe zu konstruieren, wenn jemand einen amtspflichtvergessenen Repräsentanten unseres Staates an seine nach liberaler Auffassung unstrittigen Kernaufgaben erinnert ist schlechthin grotesk.


Die von Dennenmoser gebrauchte burschikose Formulierung “Stasi-Heiko“ war offenbar eine Anspielung auf das Wirken des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas, der mit dem umstrittenen NetzDG in Tat und Wahrheit einen Anschlag auf den durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 geschützten Kernbereich des Grundgesetzes, nämlich das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), zu verantworten hat. Der zu allem Aberwitz mit der Durchsetzung der Lösch-, und Sperrorgien in Gestalt der sattsam bekannten Anetta Kahane eine ehemalige hauptamtliche Mitarbeiterin des DDR-Staatssicherheitsdienstes betraut hat. Dieses offenkundig verfassungswidrige Gesetzeswerk, das nach herrschender Meinung der Rechtsgelehrten dieses Landes handwerklich stümperhaft ausgestaltet und mit heißer Nadel gestrickt wurde, katapultierte immerhin die Bundesrepublik im Freiheits-Index der renommierten Heritage-Foundation ins untere Mittelfeld. Für eine westliche Demokratie ein beachtlicher Platz.


Halten wir zunächst fest: Das sog. NetzDG stellt einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit dar, wie ihn die Republik seit der "Spiegel-Affäre" oder Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein "Staatsfernsehen" einzurichten, nicht mehr erlebt hat. Es steht auch für eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Aufgabe, geltendes Recht transparent durchzusetzen.


Nimmt man noch hinzu, dass diese in westlichen Demokratien ihresgleichen suchenden Frontalangriffe auf die Redefreiheit ("freedom of speech" als erster Zusatzartikel der US-Verfassung!) eine ebenso verfassungswidrige Migrationspolitik flankieren helfen sollen, so stellt sich die Äußerung Dennenmosers plötzlich in einem ganz anderen Lichte dar. Ob er - zugestandenermaßen sprachlich etwas derb - das Recht hat, außerhalb seiner Dienstzeit, als Privatmann prononciert diese Politik in der ihm geeignet oder erforderlich erscheinenden Weise zu kritisieren, dürfte überhaupt nicht infragegestellt sein. So man sich jedoch anheischig machen möchte, zwischen seinen Äußerungen und seiner beruflichen Tätigkeit bzw. seinem Status als Beamter in leicht zu durchschauender Empörungsmanier einen Zusammenhang an den Haaren herbeizuziehen, dann stünde plötzlich die Frage im Raum, ob er mit dieser Kritik nicht gar seinem Amtseid in vorbildlicher Weise Genüge getan und womöglich seiner Remonstrationspflicht nachgekommen ist. Dieser Gedanke ist keineswegs abwegig. Der Staatsrechtler und ehemalige CDU-Bundesminister Rupert Scholz spricht aktuell wieder von "andauerndem Verfassungsbruch", die Staatsrechtler Vosgerau, Grabenwarter und Depenheuer konstatieren ebenfalls schwere Verletzung unserer rechtsstaatlichen Ordnung durch eben jene Migrationspolitik, die zwar ein amtierender Bundesinnenminister unter "Herrschaft des Unrechts" subsumierte, die sich jedoch ganz offenkundig gänzlich ungebrochen "bedenklicher Sympathien" in den Redaktionen vieler Leitmedien, so auch der NWZ, erfreuen kann. Zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung klafft wie noch nie zuvor in der Republikgeschichte die "Schweigespirale" (Noelle-Neumann). Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kämen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland haben, wurde und wird seit 2015 massiv gebrochen. Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt. Dies stellt den schwersten Verfassungsbruch dar seit Bestehen der Bundesrepublik.


Es wäre somit die Frage aufzuwerfen, inwieweit die Betreiber des Disziplinarverfahrens gegen Simon Dennenmoser sich mit der dienstrechtlichen Verfolgung nicht selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gestellt haben. Staatsbürger in Uniform denken und sprechen eigenständig. Wollte man in letzter Konsequenz den politisch strikt neutralen "Staatsdiener" vordemokratischer Provenienz in allen Lebenslagen, so wäre es konsistent nach preußischem Vorbild Staatsbeamten und Soldaten jedwede politische Betätigung zu versagen und ihnen auch das aktive wie passive Wahlrecht zu verwehren. In sich konsistent ist eine solche Position allemal, sogar vereinbar mit dem meritokratischen Ansatz des klassischen Liberalismus. Folgt man jedoch der bewußten Wertentscheidung des Grundgesetzes für den "Staatsbürger in Uniform", dann es ist unredlich, diese durch schwerlich objektivierbare Auslegware wie das dehnbare und bei linksradikalen Hochschullehrern niemals zur Anwendung kommende “Mäßigungsgebot“ unterlaufen zu wollen.


Mit freundlichen Grüßen
 
Dietmar-Dominik Hennig


Weiterführend: 







Sonntag, Januar 06, 2019

Faschismus gegen rechts


Geschätzte Leser meines Blogs, auf dem ich fortan wieder häufiger Stellung beziehen werde,


vor ein paar Tagen habe ich mich mit einer Frage speziell an die Zeitgenossen aus meiner eigenen Generation gewandt, diesen Beitrag möchte ich hiermit gerne noch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stellen:


Wenn ich eines Hauches von 1933 gewahr werde, möge man mich allenfalls der Untertreibung zeihen. Da soll also ein Abgeordneter der einzigen veritablen Oppositionspartei in diesem Lande, der sich kritisch (und ja, meinetwegen auch a weng rustikal) zur Frauenquote äußerte einer damnatio memoriae anheimfallen, und seinen akademischen Grad will man ihm obendrauf am liebsten auch noch entziehen. Da fliegt ein anderer Volksvertreter der Opposition aus dem Kino, da dürfen Kinder von Oppositionspolitikern nicht mehr auf bestimmte Schulen gehen, da werden Oppositionellen über Nacht sämtliche, auch private, Konten gekündigt, Abgeordnete aus Restaurants geworfen, Hauswände beschmiert, Büros verwüstet, Fensterscheiben eingeschmissen, Radmuttern an Autos gelockert, da wird emsig mit Steckbriefen bei Arbeitgebern denunziert - und zu alledem liefern wie ehedem angepasste Staatskünstler den Soundtrack zum nach dem braunen und roten nun dritten - dem regenbogenfarbenen, "bunten" - Totalitarismus auf deutschem Boden, wie man hier  schaudernd bewundern darf.

Ich hätte da mal eine Frage speziell an die Leute aus meiner Generation. Sagt mal, als sie uns in den 90er Jahren in der Schule ohne Unterlaß das "NIE WIEDER!" bis zum Hörsturz gepredigt hatten (und man den Steffen Heitmann nicht Bundespräsident sein ließ, weil er der Predigt-Routine als gelernter DDR-Bürger schon damals überdrüssig war), wart Ihr da alle weggedämmert? Musste damals die gymnasialen Vergangenheitsbewältigungsexzesse in Tat und Wahrheit nur ich im Wachzustand ertragen, weil Ihr schwäbischen Geizkragen mir vorher im Pausenhof von Euren Tütchen nichts abgegeben hattet?








  „Es geht ein Bekenntnisdruck durch das Land, als Reaktion auf den anhaltenden Erfolg der AfD. 290 sogenannte »Kulturschaffende« fordern die Absetzung Horst Seehofers, unter anderem weil er »rechtspopulistische Sprachmuster« benutze und das »gesellschaftliche Klima« vergifte. Der evangelische Kirchentag beschließt, keine AfD-Vertreter als Redner bei seinen Veranstaltungen zuzulassen. Bundesligavereine erklären, daß sie keine AfD-Anhänger als Fans wünschten. Der EKD-Ratsvorsitzende veröffentlicht gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland eine Warnung vor einem gesellschaftlichen Rechtsruck. Die Parlamentarische Gesellschaft will ihre Satzung ändern, um AfD-Politiker des Bundestages aus dem Abgeordnetenclub im ehemaligen Reichspräsidentenpalais auszuschließen, und der Arbeiter-Samariter-Bund will AfD-Mitarbeitern keine Erste-Hilfe-Kurse geben. Wo soll das enden? Bei einer neuen Apartheid?

Keine dieser Feinderklärungen richtet sich im Kern an die AfD oder die intellektuelle Rechte in Deutschland. Vielmehr sind alle potenziellen oder tatsächlichen Sympathisanten angesprochen, um sie abzuschrecken oder unter Druck zu setzen. Mit aller Macht wird versucht, eine Bannmauer hochzuziehen und allen, die sich dem »linksliberalen Common Sense« (Patrick Bahners) verweigern, unmißverständlich klarzumachen, daß  sie sich schleunigst wieder in das »unteilbare« Bündnis einzureihen haben, das von linksradikalen Antideutschen bis zum linken Flügel der Union (gibt es noch einen anderen?) reicht, von Third-Wave-Feminist*innen bis zu erzkonservativen Islamverbänden. »Wir sind mehr« ist der passende Slogan für diese Art der plumpen Machtdemonstration, die sich vom Schulhof-Dominanzgehabe nur durch die Größendimension unterscheidet.“

Paul Friedrichs, Tag der Hysteriker, CATO 1/2019



















„Mit dem Slogan „Kein Kölsch für Nazis“ reagierten im Frühjahr 2017 rund 150 Gastronomen auf den AfD-Parteitag in Köln. Die an der Aktion beteiligten Klubs und Kneipen wollten, wie es hieß, damit ein Zeichen gegen Rassismus und gegen die AfD setzen. Das geschah unter voller Zustimmung der gesamten Zivilgesellschaft. Nur haben Gastwirte oder Hotels eigentlich keinen Grund, eine solide, zahlende Kundschaft auszusperren. Es sei denn, man hat ihnen klargemacht, daß ein Boykott des Boykotts schmerzhafte Strafmaßnahmen nach sich ziehen würde.

Es ist eine offene Frage, was in einer derart konditionierten und strukturierten Gesellschaft potentiell möglich ist und welche Maßnahmen den Delinquenten nach der Verbannung aus dem öffentlichen und halböffentlichen Raum noch bevorstehen. Derartige Entwicklungen besitzen, wie die Geschichte zeigt, eine Eigendynamik. Und woher soll eine Gesellschaft von Mitläufern gegebenenfalls die Kraft zum Widerstand schöpfen? Ob in der Zukunft unter allen Umständen noch das Tötungsverbot gilt? Sicher kann man nicht sein.“


Thorsten Hinz, Im Dauerstreß, Junge Freiheit 50/18 

Montag, November 30, 2009

Eine ausgeglichene Bilanz?

Daß der Repressionsapparat des Etatismus nicht nur uns, sondern auch unsere "Feinde" drangsaliert, ist für manche ja schon Beruhigung genug. So freut sich mancher Rechtsaußen, wenn auch mal Linksextreme oder ausländische Extremisten wegen Kommunikationsdelikten vor dem Kadi landen oder der hoheitlichen Verrufserklärung qua Verfassungsschutzbericht anheimfallen. "Ja, der Staat gibt's endlich mal denen, die ick nich leiden kann. Na dann ist der Staat vielleicht doch nicht so von Übel?" Der gleiche Mechanismus versöhnte ehedem eine ganze Generation von bis dato in Systemferne ausharrenden Menschen aus dem linksalternativen Milieu der neuen sozialen Bewegungen mit der BRD, als Ende der 80er Jahre eine sich über die ganzen 90er Jahre erstreckende Hyterie "gegen rechts" angefacht wurde. Und jetzt, wo es gegen "den Islam" geht, treffen sich Apo-Opas und rechte Renegaten und marschieren Seit' an Seit' mit dem System. Skrupel? Fehlanzeige! Denn es geht ja endlich mal gegen "die Richtigen"!

Bestes Beispiel: der von Radikalfeministinnen, christlichen Fundis und nationalkonservativen Stammtischbrüdern gemeinsam getragene Kampf gegen die Gebetstürmchen in der Schweiz, von denen die Eidgenossenschaft bislang ganze 4 (in Worten: vier!) zieren!


Fürs Protokoll: ich bin ein vehemtenter Gegner der Anti-Minarett-Initiative! Aber ich war auch schon ein Gegner des Antirassismus-Paragraphen, der vor allem auf dem Mist eines unspektakulär antiliberalen Freisinnigen gewachsen war!

In der Schweiz steht es jetzt 1:1!

Mit der Antirassismus-Strafnorm durften zunächst die Allochthonen das erhebende (und Staats-Loyalität erzeugende) Gefühl haben, den Autochthonen die Meinungsfreiheit einzuschränken (obgleich auch schon türkische Historiker mit dieser mittelalterlichen Maßnahme des Ausnahme- und Gesinnungsstrafrechts bedroht wurden) und damit den Staat zur Verfolgung ermächtigen. Jetzt im Rückspiel schränkten dafür die Autochthonen aus Revanche einem Teil der Allochthonen die Religionsfreiheit ein - und wieder wächst und gedeiht der Staat.

Die wahre Bilanz: Leviathan vs. Freiheit - es steht 2:0!



Und es gibt ja so viele Minderheiten, die sich prächtig tyrannisieren lassen um dem Staat stets die Augenblicksgefolgschaft von gesellschaftlichen Mehrheitskoalitionen zu garantieren, mal nennt man es Jugendschutz, mal Verbraucherschutz, mal Klimaschutz, whatever. Und mit jeder dieser Schutz-Dienstleistungen durch den monopolitischen Schutzanbieter - den Staat - wird der Auftragnehmer Staat gegenüber dem Auftraggeber Gesellschaft stärker. Etatismus ist das perfekte Verbrechen!

Donnerstag, November 26, 2009

search and destroy

"Das „Schiedsgericht“, fernab des Rechtsstaats und auch in den Methoden rechtsstaatsfern, konstruiert eine Pflicht von Abgeordneten, abweichende Absichten bei geheimen Wahlen vorher intern anzukündigen. Dabei gibt es gute Gründe, dass die Verfassung gerade die Wahl eines Regierungschefs geheim stellt. Die Abgeordneten als „Vertreter des ganzen Volkes“ sind Souverän der Demokratie – der Souverän sind nicht Parteien, die sich den Staat zur Beute machen wollen.

[...]

Danach gab es keinen „Diskussionsprozess“ mehr, sondern nur noch Jagd auf Dissidenten, nach dem Muster „search und destroy“, suchen und zerstören. Das Parteiordnungsverfahren ist deren Fortsetzung mit anderen Mitteln. Jene, die den Druck ausübten, verlangen nun, man hätte ihnen jederzeit die Stirn darbieten müssen. Doch auch das folgt einer Logik."




Was Volker Zastrow hier sehr korrekt und ohne die sonst FAZ-übliche vornehme Zurückhaltung beschreibt, ist kein SPD-Spezifikum, sondern ein Sittengemälde des total(itär?)en Parteienstaats. Einseitiges Eindreschen kann man dem Autor - von dem man aufgrund seiner unsäglich reaktionären und teilweise schon anstößigen Thesen zu Themen wie Frauengleichstellung und Homosexuelle beileibe kein Fan sein muß - indes nicht vorwerfen. Schon in den Jahren 2002/03 erwarb sich Zastrow bleibende Verdienste, als er genau so klar und ungeschminkt die innerparteiliche, allen rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn sprechende Treibjagd der FDP-Apparatschiks gegen Möllemann und dessen Anhänger geißelte (ohne sich dabei überschwenglicher Sympathien für Möllemann und dessen sehr krude nahostpolitische Auslassungen verdächtig zu machen). Zastrow legt an dieser Stelle den Finger in die Wunde, keiner aus seiner Zunft nimmt die innerparteilichen Zustände der staatstragenden Parteien so scharf unter die Lupe, keiner bringt die Mißstände so drastisch auf den Punkt wie er. Dafür gebührt ihm Lob, wenn man ihn auch an anderer Stelle desöfteren kritisieren muß.

Freitag, November 06, 2009

Recht auf Nichtbeleidigtwerden oder Recht auf Freiheit?

"Entweder akzeptieren wir den Fundamentalismus der Beleidigung als gesellschaftlichen Leitgedanken - wenn du mein Tabu respektierst, dann respektiere ich deins. Dieser Weg wird unsere Freiheiten auf dramatische Weise einschränken. Der andere Weg besteht darin, sich von jeglichen Tatbeständen der Beleidigung frei zu machen und allein am Tatbestand der Anstiftung zur Gewalt festzuhalten."

- Flemming Rose (DIE WELT, 2. Nov. 2009)


Freitag, August 21, 2009

Im Internet kann man niemanden umbringen!

Wo das Internet also "unsere" Rechtsordnung aushebelt, tut es dies vornehmlich in Bereichen, in denen diese ohnehin fragwürdig ist: bei "Kommunikationsdelikten" (die es in einer freien Gesellschaft sowieso nicht gäbe) und bei sog. "geistigen Eigentumsrechten" (die es in einer freien Gesellschaft ebenfalls nicht gäbe). So what? Nach liberaler Doktrin sind weder Mimosen-Befindlichkeiten noch Monopolrenten schutzwürdige Rechtsgüter, das Internet hat mithin von Kontrolle und Regulierung freizubleiben! Basta!

Nachtrag: Christian Hoffmann über den "größten Tatort der Welt"

Donnerstag, Juli 16, 2009

Es ist Zeit Alarm zu schlagen!

Der "war on terror" des angeblich so freien Westens trägt immer unverhüllter die Züge von Staatsterrorismus:




Dank an Christian Hoffmann für diesen Hinweis!

Montag, Mai 04, 2009

Freiheit muß erduldet werden!

Wieder mal ein Blankertz, der mir aus der Seele spricht:


Prima Klima Vorschlag: Das Leugnen des Stasi-Unrechts solle unter Strafe gestellt werden. Das Leugnen des Holocausts an den Juden steht schon in der BRD u.a. Staaten unter Strafe. Das Leugnen des Genozids an den Armeniern ist in Frankreich untersagt. Andererseits: Ihn zu behaupten, ist in der Türkei verboten. Beides übrigens NATO-Staaten. Die Sperrung von Kinderporno-Seiten verschiebt sich; aber sie wird kommen. Und damit die Technologie und Akzeptanz von Internet-Zensur. Weitere Inhalte folgen. Gleichzeitig versichert der Staat die Anbieter gegen wirtschaftliche Schäden, die aus fälschlicherweise gesperrten Seiten entstehen: Das ist das System des Spätetatismus. Der Hebel für die Kontrolle sind Inhalte, deren Verbreitung bei den meisten Abscheu hervorruft. Als die Nazis die Kommunisten abholte, habe er nichts gemacht, denn er war ja kein Kommunist. Als die Nazis die Sozis abholten, habe er nichts gemacht, denn er war ja kein Kommunisten. Als die Nazis die Juden abholten, habe er nichts gemacht, denn er war ja kein Jude. Als die Nazis die Homos abholten, habe er nichts gemacht, denn er war ja kein Schwuler. Als die Nazis ihn abholten, war keiner mehr da, der etwas dagegen tun konnte. Diese Erkenntnis kommt leider ex post. Der Spätetatismus arbeitet nicht mehr mit Erschießung und Vergasung, sondern mit dem Entzug der wirtschaftlichen Existenz. Das ist unblutig, human und vor allem nachhaltiger. Mikrophysik der Macht.

Dagegen: Freiheit muss erduldet werden. Darum ist der Begriff der Toleranz so wichtig. Darum ist Thomas von Aquin mein Held der Freiheit: Anzuerkennen, dass die höchte Wahrheit, der höchste Wert, den man hat, nicht-allgemein ist und nicht allgemein werden darf, das ist die Erduldung der Freiheit. Darum meinte Thomas Jefferson, nur die Lüge brauche staatlichen Schutz, die Wahrheit nicht. Doch was, wenn beide Seiten eines Widerspruchs staatlich sanktioniert werden (wie die Armenier-Frage in der Türkei respektive in Frankreich)? Der Wahrheitsbegriff löst sich auf. Freiheit muss erduldet werden. Die Frage lautet nicht, ob man erdulden muss, dass ein Vater oder ein Bruder behauptet, im Namen der Familienehre eine unehrenhaft sich verhaltende Tochter bzw. Schwester ermorden zu dürfen, weil in dieser Kultur die Ehre einen derart hohen Stellenwert habe. Die Ehre darf diesen hohen Stellenwert haben. Aber er begründet kein Recht auf Sanktion. Vielmehr muss der Ehrenvolle erdulden, dass andere diesen Wert nicht teilen und entsprechend anders handeln. Ehre lässt sich so wenig gewaltsam verteidigen wie die Wahrheit. Gewalt sei das Prinzip der Geistlosigkeit, sagte Gustav Landauer. Heute sind die professionellen Gutmenschen die Träger der Geistlosigkeit.




Freitag, August 22, 2008

Von der Arbeiterbewegung zur Prätorianergarde des Leviathan

"Und ohne Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsrecht ist keine Arbeiterbewegung möglich." Friedrich Engels, Preußische Militärfrage, MEW 16, 75.

"Selbst in dem äußersten Fall, dass die Bourgeoisie, aus Furcht vor den Arbeitern, sich unter der Schürze der Reaktion verkriechen und an die Macht der ihr feindlichen Elemente um Schutz gegen die Arbeiter appellieren sollte selbst dann wird der Arbeiterpartei nichts übrig bleiben, als die von den Bürgern verratene Agitation für ... Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinsrecht trotz der Bürger fortzuführen.
Ohne diese Freiheiten kann sie selbst sich nicht frei bewegen; sie kämpft in diesem Kampf für ihr eigenes Lebenselement, für die Luft, die sie zum Atmen nötig hat." Friedrich Engels, Preußische Militärfrage, MEW 16, 77.

"Die (politische) Freiheit besteht darin, den Staat aus einem der Gesellschaft übergeordneten in ein ihr völlig untergeordnetes Organ zu verwandeln, und auch heute sind die Staatsformen freier oder unfreier in dem Maß, worin sie die Freiheit des Staates beschränken." Karl Marx, Kritik des Gothaer Programms, MEW 19, 27.


Das war mal in grauer Vorzeit das Credo der deutschen Arbeiterbewegung. In anderen Regionen dieser Erde ist es zumindest teilweise heute noch so, daß Gewerkschaften als Erben der Arbeiterbewegung für die Meinungsfreiheit der Unterdrückten und Augebeuteten und für die Teilhaberechte der Ausgegrenzten eintreten. Hierzulande tun sie als inkorporierte Systemstütze das genaue Gegenteil: Sie erhöhen mit Mindestlöhnen die Eintrittsbarrieren für die Schwächsten in der Gesellschaft in den Arbeitsmarkt und zwingen diese damit in staatliche Abhängigkeit und sie bedrohen (unter Zuhilfenahme eines vom Öffentlichen Recht korrumpierten Privatrechts) Kritiker dieser asozialen Politik - wie im Falle Marco Kanne - mit Abmahnanwälten und staatlicher Repression. Sie schwächen also die Position Arbeitssuchender und kritischer Geister und stärken gleich zweifach die Rolle des Staates. Big Labour als Juniorpartner im Bündnis von Big Government und Big Business. Und da soll man nicht von "Faschismus" reden?

Donnerstag, April 03, 2008

Freiheit ist unteilbar!

Stefan Blankertz auf Freiheitsfabrik.de:

Heute auf der Titelseite der “Welt”: Dänischer Mohammed-Karikaturist auf der Flucht vor Islamisten. Und: SPD-Politiker fordert einheitliches Rauchverbot in Deutschland. Beides hat nichts miteinander zu tun? Vielleicht doch: Hinter der Verfolgung des Karikaturisten und der Raucher steht das einheitliche Bevormunderdenken. Die einen wollen unsere Körper, die anderen unsere Seelen vor Gift schützen. Was ist wohl wichtiger? Und für den, der da meint, der Unterschied liege darin, dass der Raucher ggf. nur mit Bußgeld und nicht wie der Karikaturist mit dem Tode bedroht werde, den belehrt weiter hinten auf der Wissenschaftsseite folgender Hinweis eines Besseren: Eine Studie in Amerika hat ergeben, dass aufgrund des Rauchverbotes mehr Autounfälle passieren. Besucher von Bars mit Rauchverbot würden sich nach dem Trinken auf die Suche nach einem Etablissement ohne Rauchverbot machen. Was “natürlich” wiederum ein gutes Argument für ein einheitliches Rauchverbot ist. Am besten packen wir oben drauf ein einheitliches Alkoholverbot (die Lobby der Mafia bedankt sich). Tipp: Vor islamistischen Terror schützen wir uns am sichersten, indem wir selbst blasphemische Kunst verbieten (klammheimliche Freude der christlichen Kirchen ist garantiert).
“Wenn die Regierung uns vorschreibt, wann wir ernten, wird sie uns bald auch sagen, wann wir sähen müssen”, sagte Thomas Jefferson.
Freiheit ist unteilbar."