Friday, November 06, 2009

Recht auf Nichtbeleidigtwerden oder Recht auf Freiheit?

"Entweder akzeptieren wir den Fundamentalismus der Beleidigung als gesellschaftlichen Leitgedanken - wenn du mein Tabu respektierst, dann respektiere ich deins. Dieser Weg wird unsere Freiheiten auf dramatische Weise einschränken. Der andere Weg besteht darin, sich von jeglichen Tatbeständen der Beleidigung frei zu machen und allein am Tatbestand der Anstiftung zur Gewalt festzuhalten."

- Flemming Rose (DIE WELT, 2. Nov. 2009)


5 comments:

Dominik Hennig said...

Anm. DDH: Wobei aus libertärer Sicht natürlich "Anstiftung zur Gewalt" strenggenommen auch Mumpitz ist, siehe Murray Rothbard: "Die Ethik der Freiheit"!

Murray N. Rothbard: Die Ethik der Freiheit

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Dirk said...

Ichhabe das Thema ebenfalls aufgegriffen.
http://erzliberal.blogspot.com/2009/11/der-fundamentalismus-der-beleidigung.html

scrutograph said...

Eine Frage: Was interessiert das islamische Terroristen, wenn westliche Staaten Beleidigung legalisieren? Das wird zur Folge haben, dass Beleidigungen "des Islams" aus Furcht vor selbstjustiziabler Gewalt unterlassen werden, hingegen die Beleidigungen von friedfertigen Menschen und Personenkreisen zunehmen werden.

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