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Montag, November 02, 2020

"Verschwörungstheorien" aus der Sicht des Freiheitsdenkers Murray N. Rothbard


Murray N. Rothbard, der Nestor der "Austrian School of Economics" in den USA schrieb zum Thema "Verschwörungstheorien" (zur Genese des Begriffs hat Hans-Georg Maaßen ein paar erhellende Worte gefunden ):

 „Es ist auch wichtig für den Staat seinen Untergebenen eine Aversion gegenüber jeglichen „Verschwörungstheorien über die Geschichte“ einzuimpfen; die Suche nach „Verschwörungen“ bedeutet eine Suche nach Motiven und eine Zuschreibung von Verantwortung für historische Verbrechen. Wenn jedoch irgendeine durch den Staat auferlegte Tyrannei, Bestechlichkeit oder ein Aggressionskrieg nicht durch die Staatsführung verursacht wurde, sondern durch mysteriöse und geheimnisvolle „soziale Kräfte“ oder durch den unvollkommenen Zustand der Welt, wenn irgendwie Jeder verantwortlich ist („Wir sind alle Mörder“ behauptet ein Slogan), dann gibt es für die Menschen keinen Grund entrüstet zu sein oder sich gegen solche Missetaten zu erheben. Ferner bedeutet ein Angriff auf „Verschwörungstheorien“, dass die Untertanen leichtgläubiger werden und an die Gründe des „allgemeinen Wohlergehens“ glauben, die vom Staat immer vorgebracht werden, wenn er sich in irgendeiner seiner despotischen Aktionen ergeht. Eine „Verschwörungstheorie“ kann das System destabilisieren, indem es die Öffentlichkeit an der ideologischen Propaganda des Staates zweifeln lässt.“ 



 Und 1977 schrieb er: 



 „Jedes Mal, wenn eine kompromisslose Analyse darüber vorgebracht wird, wer unserer Herrscher sind, wie sich ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen ineinander verzahnen, wird diese durch Liberale und Konservative (und sogar durch viele Libertäre) des Establishments ausnahmslos als „Verschwörungstheorie über die Geschichte“, „paranoid“, „ökonomisch deterministisch“ oder sogar „marxistisch“ angeprangert. Diese Verleumdungsbezeichnungen werden über die Bank weg angewandt, so realistisch solche Analysen, von der John Birch Society bis hin zur Kommunistischen Partei, auch sein mögen und gewesen sind. Die am häufigsten verwendete Bezeichnung ist „Verschwörungstheoretiker“, fast immer als feindliches Schimpfwort verwandt und weniger vom „Verschwörungstheoretiker“ selbst übernommen. Es ist kein Wunder, dass diese realistischen Analysen gewöhnlich von diversen „Extremisten“ verbreitet werden, die sich außerhalb des Konsenses des Establishments befinden. 

Für das Establishment ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Herrschaft des Staatsapparates in den Augen der Öffentlichkeit weiterhin Legitimität, sogar Unantastbarkeit genießt und es ist von entscheidender Bedeutung für diese Unantastbarkeit, dass unsere Politiker und Bürokraten als Verkörperungen sich ausschließlich dem „öffentlichen Gemeinwohl“ verschriebener Geister angesehen werden. Wenn die Katze erst einmal aus dem Sack ist, dass diese Geister beim Vorantreiben eines Sammelsuriums wirtschaftlicher Interessen unter Verwendung des Staats allzu oft in der irdischen Welt verankert sind, fängt die grundlegende Mystik der Regierung an zusammenzubrechen. Nehmen wir ein einfaches Beispiel. Angenommen wir stellen fest, dass der Kongress ein Gesetz verabschiedet hat, mit dem man die Zölle auf Stahl anhebt oder Importquoten auf Stahl einführt. Sicherlich würde es nur ein Idiot nicht schaffen festzustellen, dass die Zölle oder Quoten zu Gunsten von Lobbyisten der inländischen Stahlindustrie eingeführt wurden, die darum bemüht sind effiziente ausländische Mitbewerber außenvorzuhalten. Niemand würde gegen eine derartige Schlussfolgerung den Vorwurf „Verschwörungstheoretiker“ vorbringen. Aber was der Verschwörungstheoretiker macht, ist einfach die Erweiterung seiner Analyse auf komplexere Maßnahmen der Regierung: 

Sagen wir öffentliche Arbeitsprojekte, die Gründung des ICC, die Schaffung des Federal Reserve Systems oder der Eintritt der Vereinigten Staaten in einen Krieg. In jedem dieser Fälle fragt sich der Verschwörungstheoretiker die Frage Cui bono? Wer profitiert von diesen Maßnahmen? Wenn er feststellt, dass von Maßnahme A X und Y profitieren, ist sein nächster Schritt die Hypothese zu untersuchen: Haben X und Y tatsächlich Einfluss ausgeübt oder Druck angewandt um Maßnahme A in Gang zu bringen? Kurz gesagt, waren sich X und Y gewahr, dass sie profitieren würden und haben sie dementsprechend gehandelt? Fernab davon paranoid zu sein oder deterministisch, ist der Verschwörungsanalyst ein Praxeolologe; sprich, er glaubt, dass Menschen vorsätzlich handeln, sie bewusste Entscheidungen zur Einleitung von Maßnahmen treffen um ihre Ziele zu erreichen. Daher nimmt er an, wenn Schutzzölle auf Stahl verabschiedet werden, dass die Stahlindustrie sich dafür eingesetzt hat; wenn ein öffentliches Projekt geschaffen wird, hypothesiert er, dass es durch eine Allianz aus Baufirmen und Gewerkschaften angeregt wurde, die in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen, sowie durch Bürokraten, die dadurch ihre Arbeitsstellen und Gehälter ausbauen. Es sind die Gegner der Verschwörungsanalyse, die vorgeben zu glauben, dass alle Ereignisse – und am wenigsten die in der Regierung – zufällig und ungeplant vonstatten gehen und Menschen sich daher nicht mit vorsätzlichen Entscheidungen und Planungen auseinandersetzen. 

 Es gibt natürlich gute Verschwörungsanalysten und schlechte Verschwörungsanalysten, genauso wie es gute und schlechte Historiker oder Fachmänner jeder Disziplin gibt. Die schlechten Verschwörungsanalysten tendieren dazu zwei Arten von Fehlern zu begehen, die dem Establishment tatsächlich alle Möglichkeiten offen halten den Vorwurf der „Paranoia“ anzubringen. Erstens, er stoppt bei der Frage Cui bono; wenn von Maßnahme A X und Y profitieren, kommt er einfach zu dem Schluss, dass X und Y deswegen verantwortlich sind. Er scheitert dabei zu verstehen, dass es sich bloß um eine Hypothese handelt, die verifiziert werden muss, indem man herausfindet, ob X oder Y es wirklich getan haben oder nicht. (Das vielleicht verrückteste Beispiel hierzu, war das des britischen Journalisten Douglas Reed, der, nachdem er feststellte, dass das Ergebnis von Hitlers Politik die Zerstörung von Deutschland war, ohne Beweise zu dem Schluss kam, Hitler sei deshalb ein wissentlicher Agent ausländischer Kräfte gewesen, die ihn absichtlich befahlen Deutschland zu ruinieren.) Zweitens, der schlechte Verschwörungsanalyst scheint einen Zwang dazu zu haben alle Verschwörungen und alle Machtblöcke der bösen Jungs in einer riesigen Verschwörung zusammenzuwürfeln. Anstatt zu sehen, dass es verschiedene Machtblöcke gibt, die versuchen Kontrolle über die Regierung zu erlangen, manchmal in Konflikt und manchmal in Allianz miteinander, muss er vermuten – auch hier wieder ohne Beweise – dass eine kleine Gruppe von Männern sie alle kontrolliert und es nur so scheint, als würden sie in Auseinandersetzung miteinander geraten…“

Donnerstag, August 20, 2020

Leserbrief zur Hexenjagd des medial-gouvernementalen Komplexes auf Simon Dennenmoser an die "Neue Württembergische Zeitung"

 Leserbrief zu: "Spenden für den AfD-Chef" und Kommentar: "Befremdlicher Vorgang", NWZ, 19.08.2020

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Befremdlich ist eher der in westlichen Demokratien seinesgleichen suchende bundesdeutsche Sonderweg im Beamten- und Disziplinarrecht, ideologiepolitisch eine über das rechtsstaatlich gebotene Maß selbstverständlicher Gesetzestreue hinausgehende geistig-weltanschauliche "Treuepflicht" an den Haaren herbeizukonstruieren. Eine solche ist mit einer liberalen Demokratie westlichen Zuschnitts unvereinbar. Der Fall Dennenmoser ist eine Machtfrage und steht pars pro toto: im gesamten Bundesgebiet werden derzeit Beamte aufgrund ihrer Zugehörigkeiten zur "Jungen Alternative" oder auch zu "beobachteten" AfD-Landesverbänden mit Disziplinarverfahren überzogen. Mit der gesinnungsjustizmäßigen Durchlöcherung des Legalitätsprinzips wird die Chancengleichheit der nicht dem Altparteien-Kartell zugehörigen Parteien entschieden beeinträchtigt, da deutsche Parteien traditionell von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes dominiert werden und von dort ihr Personal rekrutieren. Das scharfe Schwert des Disziplinarrechts wird hier rechtsmißbräuchlich zur faktischen Verunmöglichung der Bildung von Opposition eingesetzt. Die Folge für die betroffenen Parteien ist der Verlust potentieller Mitglieder und attraktiven politischen Personals, das den Wählern als Kandidaten präsentiert werden könnte. Hier wird sich die BRD eher früher als später eine formelle Rüge auf internationaler Ebene einfangen.

Zum Person Simon Dennenmoser: Der charismatische und charakterfeste Jungpolitiker ist seit 2013 engagiertes AfD-Mitglied und steht seit 2016 permanent unter Feuer des medial-gouvernementalen Komplexes bestehend aus parteibuchdurchseuchten Ministerialapparatschiks und eiferndem Kampagnenjournalismus. Im Bundestagswahlkampf 2017 gewann er auch über Göppingen hinaus deutlich an Profil. Einflußreichen Kreisen war/ist der Mann offenkundig schon lange ein Dorn im Auge. 


Simon Dennenmoser ist den Mächtigen im Weg!

 
Spannend ist für mich einzig und allein die Frage, welche Motivlagen in meiner Partei, der AfD, diejenigen haben, die diesen Mächtigen schon seit Jahren durch Destabilisierung des Kreisverbandes und sinistre Demontage Dennenmosers in die Hände spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar-Dominik Hennig, Göppingen-Hohenstaufen

Dienstag, Juli 14, 2020

Interview beim Koenisch








Ein launiges Gespräch mit einem meiner dienstältesten Freunde ergab sich, als ich dieser Tage mal wieder auf der Heimreise von Brüssel nach Baden-Württemberg Zwischenstopp in Köln einlegte.

Wünsche Euch viele Anregungen und Vergnügen beim Vermehren der gewonnenen Einsichten!

Mehr Interviews dieses neuen Formats findet Ihr in Kürze hier.

Folgt dem Koenisch!


Sonntag, Juni 14, 2020

Podcast mit Simon Dennenmoser (AfD) zum Thema innere Sicherheit

Gut, dass wir Polizisten mit Rückgrat und Kompetenz wie Simon Dennenmoser in der AfD besitzen.

Hier im Podcast des AfD-Kreisverbandes Rems-Murr gewährt der standhafte Polizist aus Göppingen Einblicke in das Spannungsfeld zwischen Polizeiarbeit und AfD-Engagement und erklärt, was bei uns in Sachen innere Sicherheit sich im Lande ändern muss.


Darum bin ich #teamdennenmoser
#landtagswahl2021
#afd2021
#göppingenabersicher

Sonntag, Juli 07, 2019

Leicht zu durchschauende Empörungsmanier

Leserbrief zu: "Verweis für AfD-Polizisten", sowie Kommentar von Dirk Hülser "Bedenkliche Sympathien", NWZ vom 05.07.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nach meinem Verständnis gehört es zum Ethos des Journalismus, Sachverhalte in ihrer ganzen Kausalität und ihren verschiedenen Facetten möglichst umfassend zu beleuchten. Im hier vorliegenden Fall also wäre der geneigte Leser interessiert zu erfahren, in welchem Zusammenhang die drei Jahre zurückliegenden inkriminierten Äußerungen des jungen Polizisten und AfD-Politikers Simon Dennenmoser in bezug auf Herrn Maas gefallen sind. Die seinerzeitige Aussage von Heiko Maas, es gebe "kein Grundrecht auf innere Sicherheit", steht nunmal in krassem Gegensatz zum westlich-liberalen Freiheitsverständnis. "Life, liberty, and the pursuit of happiness" rechnet die amerikanische Unabhängigkeitserklärung zu den unveräußerlichen Rechten, die der Staat zu garantieren habe, so er ein Gewaltmonopol für sich beansprucht. Genau auf diesen unveräußerlichen Legitimationsbereich von Staatlichkeit wies Dennenmoser, der ja in seiner beruflichen Tätigkeit ebenjenes Gewaltmonopol unter Einsatz von Leib und Leben zu vertreten hat, auf seinem (terminologisch mißglückten) Facebook-Post hin. Über die Wortwahl kann man einstweilen streiten. Aber eine gedankliche Nähe zu "Pegida" oder anderen Sumpfblüten im rechtsdralligen lunatic fringe zu konstruieren, wenn jemand einen amtspflichtvergessenen Repräsentanten unseres Staates an seine nach liberaler Auffassung unstrittigen Kernaufgaben erinnert ist schlechthin grotesk.


Die von Dennenmoser gebrauchte burschikose Formulierung “Stasi-Heiko“ war offenbar eine Anspielung auf das Wirken des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas, der mit dem umstrittenen NetzDG in Tat und Wahrheit einen Anschlag auf den durch die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 geschützten Kernbereich des Grundgesetzes, nämlich das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), zu verantworten hat. Der zu allem Aberwitz mit der Durchsetzung der Lösch-, und Sperrorgien in Gestalt der sattsam bekannten Anetta Kahane eine ehemalige hauptamtliche Mitarbeiterin des DDR-Staatssicherheitsdienstes betraut hat. Dieses offenkundig verfassungswidrige Gesetzeswerk, das nach herrschender Meinung der Rechtsgelehrten dieses Landes handwerklich stümperhaft ausgestaltet und mit heißer Nadel gestrickt wurde, katapultierte immerhin die Bundesrepublik im Freiheits-Index der renommierten Heritage-Foundation ins untere Mittelfeld. Für eine westliche Demokratie ein beachtlicher Platz.


Halten wir zunächst fest: Das sog. NetzDG stellt einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit dar, wie ihn die Republik seit der "Spiegel-Affäre" oder Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein "Staatsfernsehen" einzurichten, nicht mehr erlebt hat. Es steht auch für eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Aufgabe, geltendes Recht transparent durchzusetzen.


Nimmt man noch hinzu, dass diese in westlichen Demokratien ihresgleichen suchenden Frontalangriffe auf die Redefreiheit ("freedom of speech" als erster Zusatzartikel der US-Verfassung!) eine ebenso verfassungswidrige Migrationspolitik flankieren helfen sollen, so stellt sich die Äußerung Dennenmosers plötzlich in einem ganz anderen Lichte dar. Ob er - zugestandenermaßen sprachlich etwas derb - das Recht hat, außerhalb seiner Dienstzeit, als Privatmann prononciert diese Politik in der ihm geeignet oder erforderlich erscheinenden Weise zu kritisieren, dürfte überhaupt nicht infragegestellt sein. So man sich jedoch anheischig machen möchte, zwischen seinen Äußerungen und seiner beruflichen Tätigkeit bzw. seinem Status als Beamter in leicht zu durchschauender Empörungsmanier einen Zusammenhang an den Haaren herbeizuziehen, dann stünde plötzlich die Frage im Raum, ob er mit dieser Kritik nicht gar seinem Amtseid in vorbildlicher Weise Genüge getan und womöglich seiner Remonstrationspflicht nachgekommen ist. Dieser Gedanke ist keineswegs abwegig. Der Staatsrechtler und ehemalige CDU-Bundesminister Rupert Scholz spricht aktuell wieder von "andauerndem Verfassungsbruch", die Staatsrechtler Vosgerau, Grabenwarter und Depenheuer konstatieren ebenfalls schwere Verletzung unserer rechtsstaatlichen Ordnung durch eben jene Migrationspolitik, die zwar ein amtierender Bundesinnenminister unter "Herrschaft des Unrechts" subsumierte, die sich jedoch ganz offenkundig gänzlich ungebrochen "bedenklicher Sympathien" in den Redaktionen vieler Leitmedien, so auch der NWZ, erfreuen kann. Zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung klafft wie noch nie zuvor in der Republikgeschichte die "Schweigespirale" (Noelle-Neumann). Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kämen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland haben, wurde und wird seit 2015 massiv gebrochen. Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt. Dies stellt den schwersten Verfassungsbruch dar seit Bestehen der Bundesrepublik.


Es wäre somit die Frage aufzuwerfen, inwieweit die Betreiber des Disziplinarverfahrens gegen Simon Dennenmoser sich mit der dienstrechtlichen Verfolgung nicht selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gestellt haben. Staatsbürger in Uniform denken und sprechen eigenständig. Wollte man in letzter Konsequenz den politisch strikt neutralen "Staatsdiener" vordemokratischer Provenienz in allen Lebenslagen, so wäre es konsistent nach preußischem Vorbild Staatsbeamten und Soldaten jedwede politische Betätigung zu versagen und ihnen auch das aktive wie passive Wahlrecht zu verwehren. In sich konsistent ist eine solche Position allemal, sogar vereinbar mit dem meritokratischen Ansatz des klassischen Liberalismus. Folgt man jedoch der bewußten Wertentscheidung des Grundgesetzes für den "Staatsbürger in Uniform", dann es ist unredlich, diese durch schwerlich objektivierbare Auslegware wie das dehnbare und bei linksradikalen Hochschullehrern niemals zur Anwendung kommende “Mäßigungsgebot“ unterlaufen zu wollen.


Mit freundlichen Grüßen
 
Dietmar-Dominik Hennig


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