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Freitag, Mai 09, 2025

Warum gilt Hannes Gnauck eigentlich als "rechtsextrem"?

 

Nach 5 Jahren ist mit Boris von Morgenstern nun ERSTMALS ein Journalist, angetrieben vom veritablen Berufsethos, der Frage, wie es bei Hannes Gnauck zur ominösen "MAD-Einstufung Kategorie ROT" überhaupt kommen konnte, auf den Grund gegangen! Selbstredend kein gebührenfinanzierter Journalist!


Der "Fall Gnauck": Ein handfester Skandal, den der medial-gouvernemental-entrüstungsindustrielle Komplex der BRD hier verbrochen hat! 


Aber hört selbst: 







Montag, Mai 05, 2025

Man hat entweder "wehrhafte Demokratie" - oder Demokratie!


Wenn legales Verhalten durch juristische Kniffe rückwirkend illegalisiert wird, dann hat man weder Demokratie noch Rechtsstaatlichkeit. Das fragwürdige Konzept der sogenannten "streitbaren, wehrhaften Demokratie" ist in gewachsene westliche Demokratien nicht übersetzbar. An ihm trotz erkennbarer Dysfunktionalität und offen zutage tretender Inkompatibilität zur Idee der Meinungsfreiheit und der freien Rede ("freedom of speech") festhalten zu wollen und dadurch die Demokratie geradezu brutalstmöglich zu verkürzen ist der helle Wahn. 

Darum ist es dringend notwendig diese Debatte jetzt beherzt zu führen und sich dabei mit den Argumenten der Kritiker dieser heillos verkorksten bundesdeutschen Demokratie-Sonderform aus unterschiedlichsten Perspektiven und weltanschaulichen Strömungen vertraut zu machen, vom linksliberalen Horst Meier bis zum rechtslibertären Josef Schüßlburner. Dies gilt auch für luzide Analysen aus der linken Spielfeldhälfte! Hierdurch auch zu einer qualitativ hochwertigen Debatte zu gelangen gehört ins Pflichtenheft der AfD und ihrer Parteistiftung. Dabei geht es nicht nur um die Existenz der AfD, sondern um die Frage, ob politische Freiheit und Parteienpluralismus in diesem Land auf Dauer überhaupt noch möglich ist. 



Montag, April 21, 2025

Der Extremismus liegt im Auge des Betrachters!


„Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu “rechtsradikal” oder “rechtsreaktionär” – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen … . Die Verbreitung rechtsextremistischen … Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.“ 

BVerfG vom 08.12.2010 – 1 BvR 1106/08 Rn. 20 


Selbst das BVerfG gibt also unumwunden zu: Der Extremismus liegt im Auge des Betrachters!