Warum fällt es den meisten bundesdeutschen Journalisten so unendlich schwer, den bundesdeutschen "Extremisten"-Begriff und die Arbeitsweise von MAD und "Verfassungsschutz" einmal ganz grundsätzlich kritischer Prüfung zu unterziehen?
Samstag, August 29, 2026
Donnerstag, August 27, 2026
Küchenpsychologe Justus Bender
Am 11. Juni 1992 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (unter dem Titel „Die EG-Währungsunion führt zur Zerreißprobe“) das eurokritische Manifest „Die währungspolitischen Beschlüsse von Maastricht: Eine Gefahr für Europa“.
Initiiert und federführend verfasst wurde es von Professorin Renate Ohr (damals Universität Hohenheim) und Professor Wolf Schäfer (Universität der Bundeswehr Hamburg). Es wurde von insgesamt 62 deutschen Professoren der Wirtschaftswissenschaften unterzeichnet.
Die Unterzeichner lehnten die Idee einer Wirtschafts- und Währungsunion nicht grundsätzlich ab, kritisierten aber die im Maastricht-Vertrag festgelegte Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen als unzureichend und fehlerhaft. Sie warnten u. a. vor:
fehlender nachhaltiger realwirtschaftlicher Konvergenz,
zu weichen Eintrittskriterien,
drohender Arbeitslosigkeit und hohen Transferzahlungen in schwächeren Ländern,
ökonomischen Spannungen, die zu einer „politischen Zerreißprobe“ führen und das Integrationsziel gefährden könnten.
Das Manifest löste eine lebhafte öffentliche und wissenschaftliche Debatte aus, blieb politisch jedoch ohne Erfolg. 1998 folgte ein zweites Manifest („Der Euro kommt zu früh“) mit ähnlicher Stoßrichtung, das von deutlich mehr Professoren (über 150) unterzeichnet wurde.
Wenn ich heute, am 28. August 2026 konstatiere, dass die Unterzeichner Recht behalten haben, dass übrigens auch ein Hans-Dietmar Barbier von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Maastricht-Gegner der ersten Stunde, Recht behalten hat, dann sage ich das nur weil ich einer psychischen Entlastungsfunktion bedürftig bin! So jedenfalls verstehe ich meinen Therapeuten Justus Bender im FAZ-Podcast!
"Rechtsstaatspartei FDP"
Ich wurde 2003 in Ulm zum stellvertretenden FDP-Kreisvorsitzenden gewählt. Das brachte die Clique der bösartigen, alten, linken FDP-Apparatschiks, die vor Hass auf die örtlich rechtsliberalen JuLis zerfressen waren, so aus dem Häuschen, dass man eine List ersann: ein paar Mitglieder wurden angestachelt, wahrheitswidrig zu behaupten, ihnen sei zum Kreisparteitag keine Einladung zugegangen; somit konnte das Landesschiedsgericht meine Wahl annulieren.
So viel zur "Rechtsstaatspartei FDP"! Diese Machenschaften lagen viele Jahre vor der Gründung der AfD!
Sonntag, August 23, 2026
Multiples Institutionenversagen im Fall Hannes Gnauck
Dass der MAD absurderweise Facebook-Likes zur einzigen (!) Grundlage einer nunmehr 7-jährigen disziplinarischen Verfolgung des Unteroffiziers Hannes Gnauck bei unstreitig nachgewiesenermaßen vollständiger Abwesenheit eines dienstlichen Fehlverhaltens machte, ist eine Sache. Und schlimm genug.
Dass jedoch Heerscharen von Journalisten in Unkenntnis der Aktenlage und bar jedes ihren Berufsstand üblicherweise zierenden Investigationseifers sich als vermeintliche Begründung und Rechtfertigung für diese Disziplinarmaßnahmen, über die sie prominent berichteten, tatsachenwidrig auf „rassistische Hetze Gnaucks gegen Ausländer“ stützen, obgleich er weder rassistisch gehetzt hat noch ihm die Ankläger vom MAD dies überhaupt zum Vorwurf gemacht hätten, ist der eigentliche Skandal.
Man hat sich etwas zusammengereimt aufgrund einer im Oktober 2020 gehaltenen Kreistagsrede Gnaucks. Deren Stoßrichtung ging jedoch gegen Asyl-Lobby und Zuwanderungsindustrie, bewegte sich also im zulässigen Rahmen des Verfassungsbogens: zuwanderungskritisch darf man sich - noch - in der Bundesrepublik äußern, das ist (vorläufig) höchstrichterlich garantiert.
Aber etwas anderes stößt dem geneigten Beobachter und leidgeprüften Medienkonsumenten noch mehr auf. Wie stümperhaft Journalisten heutzutage arbeiten! Wenn gegen Gnauck vonseiten des MAD im März 2020 Vorermittlungen aufgenommen worden sind, dann kann eine im Oktober desselben Jahres gehaltene Rede im Rahmen der Ausübung seines kommunalen Mandates hierfür schlechterdings nicht die Ursache sein! Warum fällt das niemandem auf?
Warum betreibt im sonst so „kritisch-engagierten“ Qualitätsjournalismus niemand Quellenkritik? Wo bleibt die Selbstüberprüfung und die hochgelobten Standards die sonst so gern als Distinktionsmerkmal gegenüber „Alternativmedien“ ins Feld geführt werden?
Wo bleibt die Redlichkeit als Chronistenpflicht?
Samstag, August 01, 2026
Simon Strauß springt zu kurz
Simon Strauß äußerte sich vor geraumer Zeit in diversen Podcasts über Hannes Gnauck: Ein Gespräch mit ihm habe er gemieden. Will sagen: Er traut sich nicht, mit ihm zu reden!
Damit bedient er sich jedoch der gleichen, zu Recht kritisierten Praxis im Umgang mit der AfD, die er seinen Journalistenkollegen gerne als Fehler ankreidet.
Hinzu kommt: Über den hemdsärmeligen Vulgär-Pazifismus seines AfD-Gesprächspartners Felix Teichner redet er sich gerne in Podcasts in Rage, unterschlägt aber, dass Hannes Gnauck, mit dem er nicht redet, sehr wohl als Bundeswehrsoldat auch in Afghanistan diente – obwohl er politisch Auslandseinsätze nach eigener Aussage schon immer kritisch sah. Strauß hätte aber aus medienethischen Gründen den Unwillen Teichners zur Vaterlandsverteidigung bei „der AfD“ nicht pars pro toto stellen sollen, ohne mindestens auf das Gegenbeispiel Gnauck zu verweisen. Das gebietet die Redlichkeit.
Samstag, Juli 26, 2025
BRD-Linksruck-Leugner erklärt mir das!
Wäre jemand wie Erich Mende heute noch in der FDP überhaupt denkbar? Ihr kennt die Antwort! Und damit ist die von der AfD konstatierte Linksverschiebung der BRD kein "Narrativ" mehr, sondern nüchterne Sachverhalts-Beschreibung!
FDP-Chef und Vizekanzler Erich Mende beim Dreikönigstreffen 1965.
Montag, Juni 30, 2025
Die wiederhergestellte Ehre des Hannes Gnauck
"Im Landtagswahlkampf 2024 sagte er [Gnauck]: „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht.“"
„Dieses Volk hier, das ist gewachsen durch jahrhundertelange Tradition, durch gemeinsame Bräuche, durch gemeinsame Geschichte und auch gemeinsame Schicksalsschläge. Und wir sind verpflichtet, diese Geschichte, diese Bräuche und diesen Geist des Deutschen zu bewahren.“
„Und wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur ‘ne Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben. ((Dieses Volk hier, das ist gewachsen durch jahrhundertelange Tradition, durch gemeinsame Brauchtümer, durch gemeinsame Geschichte und auch gemeinsame Schicksalsschläge. Und wir sind verpflichtet, diese Geschichte, diese Brauchtümer und diesen Geist des Deutschen zu bewahren.)) Uns alle hier auf diesem Marktplatz […] verbindet viel mehr als nur eine gemeinsame Sprache. Uns verbindet ein unsichtbares Band, was man einfach nicht erklären muss. [...] Jeden Einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendeinen Syrer oder irgendein Afghane und das muss ich nicht erklären, das ist einfach ein Naturgesetz und darauf können wir alle verdammt stolz sein.“
"Das Verfahren war 2020 eröffnet worden, nachdem der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) Gnauck als Extremisten eingestuft hatte. Anlass waren Äußerungen des Zeitsoldaten und Oberfeldwebels als Politiker über Ausländer und Asylbewerber gewesen."
"Unzutreffend sind in der Presse immer wieder kolportierte Behauptungen, die Einstufung durch den MAD stünde in zeitlichem oder sachlichen Zusammenhang mit einer Kreistagsrede aus dem Oktober 2020, in welcher Gnauck die „Asylindustrie“ anprangerte, was ihm vonseiten der politischen Gegner und der örtlichen Lokalpresse als „Hetze gegen Ausländer“ ausgelegt wurde. Weder diese noch irgendeine andere Rede Gnaucks in Ausübung seiner diversen Mandate führten indes je zu Anzeigen, Ermittlungen oder gar Verurteilungen, waren mithin auch niemals Gegenstand der MAD-Einstufung.Offizieller Grund für die fragwürdige Einstufung waren konkret die Mitgliedschaft in der AfD Brandenburg, die zum damaligen Zeitpunkt laut „Verfassungsschutz“ allerdings lediglich als „rechtsextremer Verdachtsfall“ geführt wurde, und in der Jungen Alternative Brandenburg, die zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls nach Aussage des Verfassungsschutzes „rechtsextremer Verdachtsfall“ war.Da allein die Mitgliedschaft in einer noch nicht einmal als gesichert rechtsextrem rubrizierten Vereinigung keine hinreichende Begründung für disziplinarische Maßnahmen begründet, dürfte hier ein im Hinblick auf den Reputationsschaden bei Hannes Gnauck gravierender Rechtsverstoß des Bundesamtes für Militärischen Abschirmdienst vorliegen. Zuvor wurde Gnauck im Jahre 2018 ein einziges Mal mit einer disziplinarischen Maßnahme bedacht, einer Belobigung für herausragende Verantwortungsübernahme. Die Beurteilungen seiner Vorgesetzten bei der Bundeswehr waren stets durchgehend positiv. Am 17. Juni 2025 wurde das Disziplinarverfahren eingestellt."
"Der 33-jährige Gnauck, der für sein Land in Afghanistan gedient hat und nach eigenen Angaben im Einsatz "nur positiv aufgefallen" sei, wurde zum Opfer einer politisch motivierten Kampagne. Sein Vergehen? Er engagierte sich kommunalpolitisch in Brandenburg und war in der Jungen Alternative aktiv – beides damals Verdachtsfälle für den Verfassungsschutz. Ein Soldat, der sein Leben für Deutschland riskiert hat, durfte plötzlich keine Uniform mehr tragen und keine Kasernen betreten. Welch ein Armutszeugnis für eine Institution, die eigentlich für Kameradschaft und Zusammenhalt stehen sollte!Die Absurdität dieses Verfahrens zeigt sich besonders darin, dass Gnauck selbst darum bat, seine parlamentarische Immunität aufheben zu lassen. Er wollte sich dem Verfahren stellen, doch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) verweigerte dies zunächst. Ein Mann, der nichts zu verbergen hat und für Transparenz kämpft – während die Bundeswehr-Führung offenbar lieber im Trüben fischt.Besonders pikant: Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt in seinem Gutachten zur AfD Aussagen von Gnauck an, die angeblich seine "extrem rechte Gesinnung" belegen sollen. Darunter Forderungen nach einer "stringenten Remigration" und eine Obergrenze von "minus einer halben Million im Jahr". Aussagen, die angesichts der explodierenden Kriminalitätsstatistiken und der täglichen Messerattacken in Deutschland wohl eher den gesunden Menschenverstand widerspiegeln als extremistische Positionen.Es ist bezeichnend, dass trotz dieser angeblich so verwerflichen Äußerungen nie ein strafrechtliches Verfahren eröffnet wurde. Warum? Weil offensichtlich keine Straftat vorlag! Stattdessen versuchte man, einen unbequemen Soldaten mit disziplinarrechtlichen Mitteln mundtot zu machen. Gnauck selbst zeigt sich kämpferisch und solidarisch: "Mir geht es um die Kameraden, die nicht den finanziellen Rückhalt haben. Für die habe ich das durchgefochten." Ein echter Kamerad eben, der nicht nur an sich selbst denkt. Die Rückmeldungen aus der Truppe seien durchweg positiv gewesen – ein deutliches Zeichen dafür, dass viele Soldaten die politische Instrumentalisierung der Bundeswehr satthaben."
Freitag, Mai 09, 2025
Warum gilt Hannes Gnauck eigentlich als "rechtsextrem"?
Nach 5 Jahren ist mit Boris von Morgenstern nun ERSTMALS ein Journalist, angetrieben vom veritablen Berufsethos, der Frage, wie es bei Hannes Gnauck zur ominösen "MAD-Einstufung Kategorie ROT" überhaupt kommen konnte, auf den Grund gegangen! Selbstredend kein gebührenfinanzierter Journalist!
Der "Fall Gnauck": Ein handfester Skandal, den der medial-gouvernemental-entrüstungsindustrielle Komplex der BRD hier verbrochen hat!
Aber hört selbst:
