Warum fällt es den meisten bundesdeutschen Journalisten so unendlich schwer, den bundesdeutschen "Extremisten"-Begriff und die Arbeitsweise von MAD und "Verfassungsschutz" einmal ganz grundsätzlich kritischer Prüfung zu unterziehen?
Samstag, August 29, 2026
Donnerstag, August 27, 2026
Küchenpsychologe Justus Bender
Am 11. Juni 1992 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (unter dem Titel „Die EG-Währungsunion führt zur Zerreißprobe“) das eurokritische Manifest „Die währungspolitischen Beschlüsse von Maastricht: Eine Gefahr für Europa“.
Initiiert und federführend verfasst wurde es von Professorin Renate Ohr (damals Universität Hohenheim) und Professor Wolf Schäfer (Universität der Bundeswehr Hamburg). Es wurde von insgesamt 62 deutschen Professoren der Wirtschaftswissenschaften unterzeichnet.
Die Unterzeichner lehnten die Idee einer Wirtschafts- und Währungsunion nicht grundsätzlich ab, kritisierten aber die im Maastricht-Vertrag festgelegte Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen als unzureichend und fehlerhaft. Sie warnten u. a. vor:
fehlender nachhaltiger realwirtschaftlicher Konvergenz,
zu weichen Eintrittskriterien,
drohender Arbeitslosigkeit und hohen Transferzahlungen in schwächeren Ländern,
ökonomischen Spannungen, die zu einer „politischen Zerreißprobe“ führen und das Integrationsziel gefährden könnten.
Das Manifest löste eine lebhafte öffentliche und wissenschaftliche Debatte aus, blieb politisch jedoch ohne Erfolg. 1998 folgte ein zweites Manifest („Der Euro kommt zu früh“) mit ähnlicher Stoßrichtung, das von deutlich mehr Professoren (über 150) unterzeichnet wurde.
Wenn ich heute, am 28. August 2026 konstatiere, dass die Unterzeichner Recht behalten haben, dass übrigens auch ein Hans-Dietmar Barbier von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Maastricht-Gegner der ersten Stunde, Recht behalten hat, dann sage ich das nur weil ich einer psychischen Entlastungsfunktion bedürftig bin! So jedenfalls verstehe ich meinen Therapeuten Justus Bender im FAZ-Podcast!
"Rechtsstaatspartei FDP"
Ich wurde 2003 in Ulm zum stellvertretenden FDP-Kreisvorsitzenden gewählt. Das brachte die Clique der bösartigen, alten, linken FDP-Apparatschiks, die vor Hass auf die örtlich rechtsliberalen JuLis zerfressen waren, so aus dem Häuschen, dass man eine List ersann: ein paar Mitglieder wurden angestachelt, wahrheitswidrig zu behaupten, ihnen sei zum Kreisparteitag keine Einladung zugegangen; somit konnte das Landesschiedsgericht meine Wahl annulieren.
So viel zur "Rechtsstaatspartei FDP"! Diese Machenschaften lagen viele Jahre vor der Gründung der AfD!
Sonntag, August 23, 2026
Multiples Institutionenversagen im Fall Hannes Gnauck
Dass der MAD absurderweise Facebook-Likes zur einzigen (!) Grundlage einer nunmehr 7-jährigen disziplinarischen Verfolgung des Unteroffiziers Hannes Gnauck bei unstreitig nachgewiesenermaßen vollständiger Abwesenheit eines dienstlichen Fehlverhaltens machte, ist eine Sache. Und schlimm genug.
Dass jedoch Heerscharen von Journalisten in Unkenntnis der Aktenlage und bar jedes ihren Berufsstand üblicherweise zierenden Investigationseifers sich als vermeintliche Begründung und Rechtfertigung für diese Disziplinarmaßnahmen, über die sie prominent berichteten, tatsachenwidrig auf „rassistische Hetze Gnaucks gegen Ausländer“ stützen, obgleich er weder rassistisch gehetzt hat noch ihm die Ankläger vom MAD dies überhaupt zum Vorwurf gemacht hätten, ist der eigentliche Skandal.
Man hat sich etwas zusammengereimt aufgrund einer im Oktober 2020 gehaltenen Kreistagsrede Gnaucks. Deren Stoßrichtung ging jedoch gegen Asyl-Lobby und Zuwanderungsindustrie, bewegte sich also im zulässigen Rahmen des Verfassungsbogens: zuwanderungskritisch darf man sich - noch - in der Bundesrepublik äußern, das ist (vorläufig) höchstrichterlich garantiert.
Aber etwas anderes stößt dem geneigten Beobachter und leidgeprüften Medienkonsumenten noch mehr auf. Wie stümperhaft Journalisten heutzutage arbeiten! Wenn gegen Gnauck vonseiten des MAD im März 2020 Vorermittlungen aufgenommen worden sind, dann kann eine im Oktober desselben Jahres gehaltene Rede im Rahmen der Ausübung seines kommunalen Mandates hierfür schlechterdings nicht die Ursache sein! Warum fällt das niemandem auf?
Warum betreibt im sonst so „kritisch-engagierten“ Qualitätsjournalismus niemand Quellenkritik? Wo bleibt die Selbstüberprüfung und die hochgelobten Standards die sonst so gern als Distinktionsmerkmal gegenüber „Alternativmedien“ ins Feld geführt werden?
Wo bleibt die Redlichkeit als Chronistenpflicht?
Samstag, August 01, 2026
Simon Strauß springt zu kurz
Simon Strauß äußerte sich vor geraumer Zeit in diversen Podcasts über Hannes Gnauck: Ein Gespräch mit ihm habe er gemieden. Will sagen: Er traut sich nicht, mit ihm zu reden!
Damit bedient er sich jedoch der gleichen, zu Recht kritisierten Praxis im Umgang mit der AfD, die er seinen Journalistenkollegen gerne als Fehler ankreidet.
Hinzu kommt: Über den hemdsärmeligen Vulgär-Pazifismus seines AfD-Gesprächspartners Felix Teichner redet er sich gerne in Podcasts in Rage, unterschlägt aber, dass Hannes Gnauck, mit dem er nicht redet, sehr wohl als Bundeswehrsoldat auch in Afghanistan diente – obwohl er politisch Auslandseinsätze nach eigener Aussage schon immer kritisch sah. Strauß hätte aber aus medienethischen Gründen den Unwillen Teichners zur Vaterlandsverteidigung bei „der AfD“ nicht pars pro toto stellen sollen, ohne mindestens auf das Gegenbeispiel Gnauck zu verweisen. Das gebietet die Redlichkeit.