Samstag, August 29, 2026

Frage an bundesdeutsche Journalisten

Warum fällt es den meisten bundesdeutschen Journalisten so unendlich schwer, den bundesdeutschen "Extremisten"-Begriff und die Arbeitsweise von MAD und "Verfassungsschutz" einmal ganz grundsätzlich kritischer Prüfung zu unterziehen?

4 Kommentare:

Liberaler hat gesagt…

Der Eindruck, den die Frage formuliert, ist in großen Teilen des etablierten deutschen Journalismus nicht ganz aus der Luft gegriffen. Es gibt eine auffällige Asymmetrie: Skandale um V-Leute, Versagen beim NSU oder interne Probleme beim MAD werden durchaus berichtet. Eine grundsätzliche, begriffskritische Auseinandersetzung mit dem administrativen „Extremismus“-Modell und der institutionellen Logik von Verfassungsschutz und MAD bleibt in den großen Redaktionen dagegen selten. Das hat mehrere, sich gegenseitig verstärkende Ursachen.
Politische Homogenität der Redaktionen
Empirisch ist die Schieflage gut belegt. In der Journalismus-Studie der TU Dortmund 2024 neigten 41 Prozent der befragten Journalisten den Grünen zu, 16 Prozent der SPD, 6 Prozent der Linken – zusammen also klar links der gesellschaftlichen Mitte. Die Union lag bei 8 Prozent, die AfD praktisch bei null. Ähnliche Befunde ziehen sich durch ältere Untersuchungen (SOEP, Worlds of Journalism). Wer in einem solchen Milieu arbeitet, teilt oft die Prämisse, dass die größte Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung von rechts kommt. Der Verfassungsschutz erscheint dann weniger als zu kontrollierende Behörde denn als Verbündeter im „Kampf gegen Rechts“. Eine fundamentale Kritik am Extremismusbegriff würde diese gemeinsame Weltsicht stören.

Liberaler hat gesagt…

Der historische und institutionelle Konsens der „wehrhaften Demokratie“
Nach 1933 und 1945 hat sich in der Bundesrepublik ein starker Konsens herausgebildet: Der Staat darf und muss sich gegen diejenigen wehren, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Der Verfassungsschutz ist das institutionelle Frühwarnsystem dafür, der MAD das Pendant in der Bundeswehr. Der Extremismusbegriff der Behörden knüpft genau daran an – nicht an „extreme Meinungen“ im umgangssprachlichen Sinn, sondern an Bestrebungen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaat. Diese Konstruktion ist seit den 1970er Jahren mit der politikwissenschaftlichen Schule um Eckhard Jesse und Uwe Backes verknüpft und wurde über Bundeszentrale für politische Bildung und Innenministerien verbreitet. In vielen Redaktionen gilt sie als selbstverständlicher Bestandteil der deutschen Staatsräson. Wer sie grundsätzlich infrage stellt, riskiert den Vorwurf, die Lehren aus der deutschen Geschichte zu relativieren.

Liberal hat gesagt…

Praktische und soziale Hemmnisse
Journalisten sind auf offizielle Quellen angewiesen. Verfassungsschutzberichte, MAD-Lagebilder und Hintergrundgespräche liefern fertige Deutungsmuster und exklusive Informationen. Eine unabhängige Prüfung der Kriterien („tatsächliche Anhaltspunkte“, „gesichert extremistisch“) erfordert juristische und politikwissenschaftliche Expertise, die in tagesaktuellen Redaktionen knapp ist. Hinzu kommt der soziale Preis: Wer die Einstufung der AfD oder bestimmter Milieus öffentlich als politisch opportun oder begrifflich unscharf bezeichnet, wird schnell als „Verharmloser“ oder „rechtsaffine Stimme“ markiert. Das gilt besonders in öffentlich-rechtlichen Häusern und bei Leitmedien, deren Selbstverständnis stark von der Abgrenzung nach rechts geprägt ist.
Gleichzeitig existiert Kritik – nur eben meist selektiv. Die Kategorie der „Delegitimierer des Staates“ (eingeführt unter Haldenwang, später wieder zurückgenommen) wurde auch in Teilen der etablierten Presse als überdehnt kritisiert. Gerichte korrigieren regelmäßig VS-Einschätzungen (jüngst etwa beim Verwaltungsgericht Köln zur AfD-Hochstufung oder beim VG Berlin zu anderen Gruppierungen). Linke Medien monieren eine Überbetonung des Rechtsextremismus zulasten linker oder islamistischer Phänomene, konservative und liberale Stimmen (NZZ, Teile der WELT, unabhängige Publizisten) sehen eine Instrumentalisierung gegen unliebsame Opposition. Der wissenschaftliche Einwand, das Extremismusmodell sei zu unscharf, nivelliere Unterschiede und werde vom Bundesverfassungsgericht in seiner älteren Form längst nicht mehr gestützt, bleibt jedoch weitgehend auf Fachzeitschriften und spezialisierte Juristen beschränkt.

Liberaler hat gesagt…

MAD im Vergleich
Beim Militärischen Abschirmdienst ist das Muster ähnlich, nur enger. Die Berichterstattung konzentriert sich auf Rechtsextremismus in der Truppe (KSK, Hannibal-Netzwerk, steigende Fallzahlen). Kritik richtet sich meist gegen zu zögerliches oder zu nachsichtiges Vorgehen des Dienstes, selten gegen die zugrunde liegende Extremismusdefinition oder die Frage, ob der MAD als zivil geführte Behörde im Verteidigungsministerium strukturell unabhängig genug ist. Die geringe Zahl tatsächlicher Extremisten im Verhältnis zu den Verdachtsfällen wird selten zum Anlass genommen, die Schwellen selbst zu diskutieren.
Kurz: Es fällt den meisten Journalisten deshalb so schwer, weil der Extremismusbegriff und die Arbeitsweise dieser Dienste Teil eines tief verankerten, historisch aufgeladenen und politisch homogensierten Konsenses sind. Wer ihn grundsätzlich prüft, verlässt das gemeinsame Deutungsraster der eigenen Berufsgruppe. Das macht die Prüfung nicht überflüssig – im Gegenteil. Eine wehrhafte Demokratie braucht auch wehrhafte Öffentlichkeit, die ihre eigenen Schutzinstrumente nicht tabuisiert. Genau das geschieht in Deutschland bisher nur unvollständig.