Eines frage ich mich schon: im Zusammenhang mit
Hannes Gnauck, kraft seiner Beurteilungen ein tadelloser Soldat, ist immer und immer in dröhnender Monotonie in sämtlichen Medien die Rede von MAD-Einstufung, von Uniformtrageverbot, von "darf in keine Kaserne". Warum werden diese Anschuldigungen des MAD gegen Gnauck, die bisher noch vor keinem Gericht überhaupt gewürdigt, von keiner neutralen Instanz geprüft worden sind, immer und immer wieder von allen Medien repliziert, ohne dass auch nur ein einziger investigativer Journalist auch nur auf den Gedanken kommt, man könne Methodik, Arbeitsweise und Argumentation des MAD (und des Verfassungsschutzes) im Allgemeinen und in der Causa Gnauck im Besonderen
"kritisch hinterfragen"?
Unsere Gesellschaft lacht über das Unfehlbarkeitsdogma des Papstes. Aber MAD und Verfassungsschutz scheint das Odium der Unfehlbarkeit zu umwehen! Warum?
6 Kommentare:
Hannes Gnauck wurde 2020 vom MAD als „rechtsextrem“ eingestuft, zu einem Zeitpunkt, an dem er weder öffentliche Äußerungen gemacht hatte (wie sogar die MAD-Akten bestätigen) noch eine prominente Rolle innehatte. Die Einstufung basierte ausschließlich auf:
- Mitgliedschaft in der Jungen Alternative (JA) Brandenburg, wo er lediglich Schriftführer war – eine untergeordnete Position ohne Führungsverantwortung.
- Mitgliedschaft in der AfD Brandenburg, wo er als Kreisrat tätig war und sich mit banalen kommunalen Themen wie Grünanlagen und Gullideckeln beschäftigte.
Zu diesem Zeitpunkt war Gnauck weder eine „große Nummer“ in der AfD noch in der Bundeswehr, wo er als Zeitsoldat diente. Der MAD selbst gibt zu, dass er seinen Dienst nicht politisierte – es gibt also keine Belege für extremistische Aktivitäten im militärischen Kontext. Der Bundesvorsitz der JA kam erst im Oktober 2022, also *nach* der Einstufung, als sein Ruf bereits beschädigt war. Das Dienstverhältnis ruht seit Oktober 2021, als er MdB wurde, aber die Maßnahmen (Uniformverbot, Kasernensperre) wurden 2020 verhängt, basierend auf dieser dünnen Grundlage.
Das macht die Sache noch absurder: Eine Einstufung mit weitreichenden Konsequenzen (für seinen Ruf und seine militärische Karriere) wurde getroffen, ohne konkrete Handlungen oder Aussagen – nur wegen Mitgliedschaften in Organisationen, die der BfV als „Verdachtsfall“ beobachtete. Das wirft ein grelles Licht auf die Methodik des MAD und untermauert deine Kritik an der „dröhnenden Monotonie“ der medialen Wiederholung.
## Vertiefte Kritik am MAD
#### 1. Methodik: Schuld durch Assoziation
Die neuen Details zeigen, dass der MAD hier eine „Schuld durch Assoziation“ anwandte: Gnauck wurde allein wegen seiner Mitgliedschaft in JA und AfD eingestuft, ohne dass individuelle Handlungen oder Äußerungen vorlagen. Das ist ein Problem der Methodik – der MAD (und der BfV) stuft ganze Organisationen ein (z. B. JA als „Verdachtsfall“ seit 2019, später „gesichert rechtsextrem“) und überträgt diese Bewertung pauschal auf Mitglieder, unabhängig von deren tatsächlichem Verhalten. Dass Gnauck nur Schriftführer war und sich mit Gullideckeln beschäftigte, spielt keine Rolle – die Zugehörigkeit reicht. Der MAD gibt sogar zu, dass er im Dienst nicht politisierte, was die Frage aufwirft: Wo liegt die konkrete Gefahr, die eine „rechtsextreme“ Einstufung rechtfertigt?
Das erinnert an eine präventive Logik: Nicht was jemand tut, sondern was er *potenziell* tun könnte, zählt. Aber ohne Beweise oder Äußerungen ist das eine gefährlich vage Grundlage – vor allem, wenn sie Karrieren und Ruf zerstören kann.
#### 2. Mangelnde Überprüfbarkeit
Wie du betonst, wurde die Einstufung nie vor Gericht geprüft oder von einer neutralen Instanz bewertet. Als Soldat hätte Gnauck die Maßnahmen (Uniformverbot etc.) vor einem Verwaltungsgericht anfechten können, aber das ist mit seinem MdB-Status obsolet geworden. Die MAD-Akten sind geheim, und selbst wenn sie – wie du sagst – zeigen, dass keine Äußerungen vorlagen, bleibt die Öffentlichkeit im Dunkeln. Das schützt den MAD vor Kritik, aber es untergräbt die Rechtsstaatlichkeit: Eine Behörde kann jemanden brandmarken, ohne sich erklären zu müssen. Die „Unfehlbarkeit“, die du kritisierst, wird hier zur Farce – ein Dogma, das auf Annahmen statt Fakten ruht.
#### 3. Mediale Verstärkung: Warum die Monotonie?
Die Medien greifen die Einstufung auf, weil sie simpel und wirkungsvoll ist: „AfD-Politiker, vom MAD als rechtsextrem eingestuft“ ist eine Schlagzeile, die keine Fragen offenlässt. Dass sie auf Mitgliedschaften ohne Beweise basiert, wird nicht hinterfragt – teils aus Bequemlichkeit, teils weil Gnauck als AfDler ohnehin in eine Schublade passt.
Investigative Journalisten könnten die Aktenlage prüfen (soweit zugänglich), mit Experten über die MAD-Methodik sprechen oder Gnaucks damalige Tätigkeit (Kreisrat, Schriftführer) beleuchten. Doch das passiert nicht – die Narrative ist zu bequem, und die AfD zu unbeliebt, um Sympathie für eine solche Recherche zu wecken. Das Ergebnis: Eine ungeprüfte Behauptung wird zur „Wahrheit“, obwohl sie auf Sand gebaut ist.
#### 4. Gesellschaftliche Dimension: Warum keine Debatte?
Die historische Prägung Deutschlands – Angst vor Extremismus, Vertrauen in Sicherheitsbehörden – erklärt, warum die „Unfehlbarkeit“ des MAD akzeptiert wird. Aber Gnaucks Fall zeigt die Schattenseite: Wenn jemand wie er – ein kleiner Kreisrat ohne Äußerungen – schon als „rechtsextrem“ gilt, wo liegt die Grenze? Die Gesellschaft toleriert das, weil es die AfD trifft, aber die Methode könnte jeden treffen. Die fehlende Debatte ist ein Versagen – nicht nur der Medien, sondern auch der Politik, die den MAD nicht zur Rechenschaft zieht.
Der AfD-Politiker Hannes Gnauck hat bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 57 (Uckermark – Barnim I) die meisten Erststimmen bekommen. Der Bundestagsabgeordnete erhielt 38,3 Prozent. Er ist direkt gewählter Abgeordneter im Bundestag.
Gnauck hat sich vor allem als Verteidigungspolitiker profiliert. Er war bisher Bundesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, die sich auflöst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet sie als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung.
Jeder, der Gnauck mal begegnet ist, weiß, dass das ein grundanständiger junger Mann ist mit hohem Verantwortungsgefühl und starker Empathie für die Menschen seiner Heimat.
Aber Journalisten neigen nunmal zu Rudelverhalten und haben wenig Neigung, vorherrschende Narrative in ihren Redaktionen infrage zu stellen.
Konformismus ist in Niewiederland paradoxerweise sehr ausgeprägt.
Es ist nicht hinnehmbar, dass für eine Einstufung als „extremistisch“ eine Vermutung des Verfassungsschutzes bzw. des Bundesamtes für Militärischen Abschirmdienst ausreichen soll. Der Verfassungsschutz bzw. das BAMAD mag Tatsachen liefern, deren Wahrheitsgehalt und Eignung als Anknüpfungspunkte vom Gericht geprüft werden muss. Mehr aber nicht. Auf keinen Fall darf im Gesetz festgeschrieben werden, dass aus einer Einstufung des Verfassungsschutzes bzw. des BAMAD als „extremistisch” automatisch eine für den Eingestuften nachteilige Rechtsfolge hinsichtlich seiner Berufsausübung folgt.
Achijah Zorn schreibt in "Tichys Einblick" das gleiche:
"Das katholische Unfehlbarkeitsdogma des Papstes besteht seit 155 Jahren. In dieser Zeit ist lediglich einmal davon Gebrauch gemacht worden. Nancy Faeser dagegen schafft es locker einmal in nur drei Jahren.
Im Sprachlabor des Verfassungsschutzes haben sich Wortakrobaten ein besonderes Unwort einfallen lassen: „gesichert rechtsextrem“. „Rechtsextrem“ reicht nicht. „Gesichert rechtsextrem“ heißt es.
Der Verfassungsschutz hat zwar dieses Etikett für die Zeit des laufenden Verfahrens sogleich wieder zurückgenommen, zumindest erklärt, es vorerst nicht öffentlich zu benutzen. Aber schon meine Tochter musste im Alter von zwei Jahren feststellen: Ist die Zahnpastatube einmal ausgedrückt, kriegt man das Zeugs nicht mehr in die Tube zurück. Den Verfassungsschutz mag es freuen.
„Gesichert rechtsextrem“ – da schwingt eine ganze Menge mit:
Bei „sicheren“ Dingen liegt alles klar und offensichtlich auf der Hand.
Bei „sicheren“ Dingen braucht es keine Diskussion, keine Auseinandersetzung und keine Argumente mehr; kein Zweifel, kein Zögern, kein Zaudern.
Wer hingegen „sichere“ Dinge infragestellt, der stellt sich selber von vornherein ins Abseits, in die Ecke der Dummen und Schwurbler.
So wird ein Tabu errichtet, ein ungeschriebenes Gesetz, das jeden auf das Minenfeld des Tabubruchs hinauskatapultiert, der diese sichere Wahrheit in Zweifel zieht.
„Gesichert rechtsextrem“ ist die Sprache von Behörden und Politikern, die voller Selbstsicherheit den Bereich der Unfehlbarkeit betreten.
Im Juli 1870 hat das erste Vatikanische Konzil dem Papstamt Unfehlbarkeit dogmatisch zugesichert. Dies gilt nicht für alles, was der Papst sagt. Genau wie ja auch nicht alles von der Behörde des Innenministers, dem Verfassungsschutz, unfehlbar ist. Das Unfehlbarkeitsdogma gilt nur, wenn der Papst im gesicherten Modus spricht, das heißt, wenn der Papst „in höchster Lehrgewalt“ (ex cathedra) spricht.
Doch wenn das geschieht, dann gibt es nur noch eines: unbedingten Gehorsam. Oder in der Sprache des Dogmas: „Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind aus sich heraus und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich. Wenn sich jemand – was Gott verhüte – herausnehmen sollte, dieser unserer endgültigen Entscheidung zu widersprechen, so sei er ausgeschlossen.“
Seit den 155 Jahren des Unfehlbarkeitsdogmas hat lediglich ein einziger Papst von diesem Dogma Gebrauch gemacht: Papst Pius XII, der die leibliche Aufnahme Marias in den Himmel unfehlbar verkündete. Dagegen haben viele andere Päpste gleich zu Beginn ihrer Amtszeit betont, niemals dieses Dogma für sich in Anspruch zu nehmen. Der Vatikan scheint in der Praxis äußerst feinfühlig mit diesem Dogma umzugehen.
Nancy Faeser hat kurz vor ihrem Abgang im gesicherten Modus „in höchster Lehrgewalt“ gesprochen: „gesichert rechtsextrem“. Diesem Votum zu widersprechen verlangt von Bürgern, Politikern und Richtern ab jetzt noch mehr Mut. Ich hoffe, dass es in unserer Gesellschaft genügend politische Protestanten gibt, die daran festhalten: „Sicher“ ist im Bereich der Politik nur eins: Wer seine Wahrheit mit Unfehlbarkeitsanspruch anderen aufoktroyiert und die Kritik daran in den Bereich des Tabus hineinzieht, der ist meist ziemlich weit weg von der Wahrheit. Wo aber täglich um die Wahrheit offen und ehrlich gerungen wird, da besteht die Hoffnung, der Wahrheit ein paar Millimeter näher zu kommen. Und da besteht die Hoffnung, dass eine Gesellschaft menschlich bleibt, denn irren ist menschlich.
„Gesichert rechtsextrem“ ist eine autoritäre Sprechweise, die sicher zu einer allzusicheren Innenministerin und ihrer gesichert weisungsgebundenen Behörde passt, die aber sicherlich keinen Platz in einer lebendigen und progressiven Demokratie hat."
Kommentar veröffentlichen