Gesetzliche Vorschriften machen lassen, welche Satire wir hierzulande uns noch erlauben dürfen, können wir uns natürlich nicht! Zudem von Leuten, die, wenn sie hier leben, eingebettet in ihre Parallel-Gesellschaften, allenfalls Zeitungen aus ihren Heimatländern lesen, aber keine deutschen oder dänischen Presseorgane. Über deren Inhalt sie nun aber befinden möchten. Das ist so, als wenn ich mich in ein Restaurant setze und den Gästen der umliegenden Tische vorschreiben will, welche Speiseauswahl ihnen gefälligst zu munden habe.
Liberalismus heißt: Wenn mir der Inhalt einer Zeitung nicht gefällt, kaufe ich sie nicht.
Demokratie heißt: Erlaubt ist grundsätzlich, was der Mehrheit gefällt, verboten, was ihr mißfällt.
Fürchte, wir werden immer demokratischer und infolgedessen immer weniger liberal. Was auch heißt, daß bei gleichbleibender Demographie* der logische Endpunkt dieser Entwicklung der islamistische Kalifstaat auf ehemals deutschem Boden ist. Eines wird der uns aber nicht nehmen können: die Meinungsfreiheit. Weil wir sie schon vorher aufgegeben hatten**. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
*) zu bemerken wäre noch, daß die islamistische Bedrohung keine "terroristische" sondern hierzulande eine demographische ist. Weil man sich das zu sagen nicht getraut und Einwanderung weiterhin en masse stattfinden soll, dämonisiert man lieber ALLE Angehörigen dieser Glaubensrichtung, stempelt sie zu potentiellen Verbrechern. Lieber Haß schüren und völkerrechtlich zumindest fragwürdige Kriege führen, statt einfach mal die Grenzen dicht machen und weniger soziale Wohltaten verteilen - so funktioniert heute leider Politik. Dazu paßt, daß Kriegstreiber Bush, der Abu Ghraib und Guantanamo schuf, sich von den "Verletzungen" islamischer Befindlicheiten durch die dänischen Karikaturen distanziert.
**) Aus einem Newsletter:
Der Verdener Oberstarzt der Reserve Dr. Rigolf Hennig (am Rednerpult) wurde vom Landgericht Lüneburg nach Verhandlungen am 6., 12. und 13. Dezember am 22. Dezember 2005 wegen "Verunglimpfung des Staates" nach §§ 90 und 92 des Strafgesetzbuches (Az.: 21 KLs 3/05) Beleidigung der Bundesrepublik in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Reichsbote" (Nr. 5, 2004) zu neun Monaten Haft verurteilt, wobei dem bisher unbescholtenen Mann eine Bewährung nicht gewährt und die Revision nicht zugelassen wurde. Es ging um die Frage, ob die Bundesrepublik ein souveräner und demokratischer Staat oder ein abhängiges Vasallengebilde der Siegermächte sei. Dr. Hennig hatte die Ansicht vertreten, daß das Deutsche Reich fortbestehe, die Bundesrepublik nur ein Übergangsprovisorium sei und deswegen keine völkerrechtlich bindenden Verträge schließen könne. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden.
Was sind das für Gesetze? Einer freien Gesellschaft unwürdige Meinungsdelikte!
Saturday, February 11, 2006
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