Um zu illustrieren, wie sehr der Spät-Etatismus (insbesondere in unserer ihren letzten Tagen entgegendämmernden Republik) mit seinem Latein am Ende ist, möchte ich Euch heute mal eine Geschichte aus meinem eigenen privaten Umfeld erzählen. Der Staat als territorialer Gewalt- und Rechtssetzungsmonopolist scheitert nicht erst wo er gesellschaftliche Bereiche okkupiert, die der klassische Liberalismus noch der Sphäre der Gesellschaft zuwies, sondern schon in seinem Kernbereich, der Gewährleistung der Herrschaft des Rechtes, seiner Setzung und Durchsetzung.
Ein junger Mann vom Niederrhein mit dem ich seit einigen Monaten freundschaftlichen Umgang pflege - nennen wir ihn "Johnny" - hatte bei einer Jugendfete um die Weihnachtszeit 2012 etwas über die Strenge geschlagen. Johnny, damals 18 Jahre alt, hatte etwas zu tief ins Glas geschaut und es an mittelenglischen Umgangsformen fehlen lassen, so daß die Gastgeber, eine Gruppe Grobiane vom Lande, ihn unsanft hinauskomplimentierten. Es gab dann wohl eine Rangelei und Johnny sah in der aufgeheizten Atmosphäre nurmehr die Chance, durch Verlassen des Schauplatzes der Auseinandersetzung einer weiteren Eskalation vorzubeugen, dabei allerdings streifte er wohl (im Zustand der Trunkenheit) einen der um seinen Wagen herumstehenden jungen Grobiane, den er damit leicht verletzte, was zu wütenden Attacken der Gruppe auf sein Fahrzeug führte. Johnny fuhr dann mit dem Wagen zu sich nach Hause in einen idyllischen Vorort "Oberhausens" und wurde ein paar Stunden später von der Polizei abgeholt. Soweit mutatis mutandis der ungefähre Sachverhalt.
Zum Zeitpunkt dieser Ereignisse kenne ich Johnny nur aus einem oder zwei flüchtigen Chats auf Facebook. Nun hörte ich plötzlich nichts mehr von ihm, was ich aber nicht auf mich bezog, da unsere erste Unterhaltung mir ausgesprochen positiv in Erinnerung war und bis heute geblieben ist. Nach ca 72 Stunden Funkstille und dem Verstreichen einer Chat-Verabredung dämmerte in mir der Verdacht herauf, Johnny könnte in Schwierigkeiten stecken und irgendetwas Ungutes sei passiert. Ich schrieb ihn an via Facebook aber erhielt natürlich keine Antwort, der Junge war wie vom Erdboden verschluckt.
Da ich sonst über keinerlei Kontaktdaten von ihm verfügte, nicht einmal wußte, ob Johnny wirklich Johnny heißt, konnte ich ihn auch nicht anrufen. Auf seinem Facebook-Profil als einzige Recherchegrundlage suchte ich mir dann einen seiner engsten Kontakte der mir sein Freund zu sein schien - nennen wir ihn "Magnus" - und habe den einfach mal angehauen, ob er mir sagen könne, was mit Johnny los sei. Und der setzte mich auch sogleich ins Bild, über die gründlich mißlungene Party, die Verhaftung, die Blutprobe, den Führerscheinentzug und die Verzweiflung, die Johnny wohl veranlaßte in einer Kurzschlußhandlung einfach mal davonzulaufen - sowie die Anstrengungen die Magnus unternahm, Johnny wiederzufinden (eine Aufgabe, an der die deutsche Polizei mit ihren vom Steuerzahler finanzierten Ortungssystemen zuvor grandios scheiterte, während der 16jährige Magnus dazu nur sein Handy benötigte).
Ich bedankte mich bei Magnus und ließ ihm Johnny aufmunternde Grüße ausrichten verbunden mit dem Wunsch, Johnny möge zu mir telefonisch Kontakt aufnehmen damit ich ihm allfällige Hilfe (wie immer die auch aussehen könnte in dieser mißlichen Situation) anbieten könne.
Es dauerte noch eine Weile, bis Johnny, der erst einmal die Nackenschläge zu verarbeiten hatte, sich tatsächlich bei mir meldete und mir nicht nur berichtete, was sich in der Horrornacht zutrug, sondern auch aus seinem bisherigen Leben erzählte, das vor allem geprägt war durch eine gebrochene Schulbiographie eines aufgeweckten jungen Mannes der augenscheinlich über ein ganzes Bündel mannigfaltiger Talente und ein gerüttelt Maß an Intelligenz verfügte. Die Kernthese (nicht nur) libertärer Staatsschulkritik ist ja gerade, daß das herrschende Zwangsschulsystem nicht nur den "schwächeren" (i.e. manuell geschickteren) sondern auch und gerade den hochbegabten Schülern Fallstricke in den Weg legt und sie nicht eben selten scheitern läßt. Schulerfolg hat hierzulande nur der auf Anpassung getrimmte Medianschüler.
In den vielen, oftmals sehr langen nächtlichen Gesprächen entwickelte sich zwischen uns ein Vertrauensverhältis das freilich auch erst die eine oder andere Bewährungsprobe zu bestehen hatte. Johnny, dem durch die nocte horribilis der Schrecken nachhaltig in die Glieder gefahren war, erkannte peu à peu, daß er in seiner derzeitigen Lebenssituation in eine Sackgasse geraten war und grundlegend die Dinge ändern müsse. Seit seinem Schulabbruch bestand sein Alltag im wesentlichen aus Prokrastination und virtuellen Formen der provokativen Selbstdarstellung. Er selbst war mit dieser Situation extrem unzufrieden, aber erst in den Diskussionen mit mir, der ihn nicht verurteilte und schurigelte sondern mit Empathie auf ihn einging und vor allen Dingen: ZUHÖRTE entwickelte Johnny - er nannte mich inzwischen seinen "Mentor" - dann sehr schnell und wie ich betonen möchte aus eigenem Antrieb den eisernen Willen, sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
Ich hatte ihm meine eigene Geschichte (ungeschönt, also mit all ihren Niederlagen und Brüchen!) geschildert und wie dankbar ich war, daß ich schließlich mit 26 Lenzen im Jahre 2002 doch noch auf dem zweiten Bildungsweg (nachdem ich zuvor auf meinem Cannstatter Gymnasium 1994 als Maastricht-Gegner politisch verfolgt worden war) mein Abitur nachholen konnte und wie wertvoll und prägend dieser Lebensabschnitt auch heute noch in der Rückschau für mich ist.
Als ich Johnny dann im Frühjahr auf der Rückreise von einem Gummersbacher Liberalismus-Seminar in Oberhausen besuchte, erfreute er mich schon bei der Begrüßung mit der Kundgabe: "Ich habe nachgedacht. Ich werde mein Abitur doch noch machen!" Schnell recherchierte er, an welcher Schule das noch möglich sei und schließlich fand er eine die von ihrem Angebot wie angegossen zu ihm paßte und ihn auch nehmen wollte. Johnny meldete sich umgehend an und die Metamorphose die er dann bis Anfang September (NRW-Schulbeginn) durchlebte war schlicht atemberaubend: Aus dem kleinen Gammler der bis dato in einer schmuddeligen Räuberhöhle hauste wurde wurde ein sehr ordentlicher junger Erwachsener, der noch vor dem ersten Hahnenschrei aufstand und sich in Bibliotheken und Lernzirkeln auf den bevorstehenden Schulanfang vorbereitete, der den erstaunten Besucher in einer stilvoll eingerichteten und super in Schuß gehaltenen kleinen Wohnung zu empfangen sich die Ehre gab und der sein Taschengeld statt in Krempel und Klamotten fortan in Lehrbücher und Schulmaterialien investierte und der seinen Tagesablauf durchstrukturierte wie ein Schweizer Uhrwerk. All das, wohlgemerkt, ohne äußeren Druck, einzig aus innerer Überzeugung.
Innerhalb eines Dreivierteljahres hat da ein junger Mann einen respektgebietenden Reifungsprozeß durchlebt, den kein anderer als sein Verdienst für sich reklamieren kann als er selbst!
Während Johnny zu einem mustergültigen angehenden Abiturienten aufblühte mahlten die Mühlen der deutschen Strafjustiz gemächlich vor sich hin um zu einer juristischen Aufarbeitung des weihnachtlichen Unfriedens vom Vorjahr zu gelangen. Zunächst wurde ein auf Sommer datierter Prozeßtermin wieder um einen Monat in den September verschoben, so daß die Hauptverhandlung nun auch noch in die beginnende Schulzeit Johnnys fiel, was für einen inzwischen 19jährigen der ohnehin sein ganzes Leben umstellt eine nicht unerhebliche seelische Belastung darstellt.
Neun Monate nach der Tat bequemte man sich nun also in einem Jugendschöffengericht in Oberhausen der Frage auf den Grund zu gehen, wie es sich denn nun eigentlich alles zugetragen habe. Eine zähe Beweisaufnahme erparte Johnny dem Gericht indem er sein Fehlverhalten einräumte, insbesondere fahrlässige Körperverletzung (die freilich materiell keinen Schaden hervorrief, das mutmaßliche Opfer suchte nicht einmal einen Arzt auf, von weitergehenden Forderungen, etwa Schmerzensgeld, war nie die Rede) sowie eine Trunkenheitsfahrt in der Tatnacht. Der Richter - nennen wir ihn "Richter Dilga" - war nicht nur aus den Akten bestens über den Sachverhalt informiert sondern auch über die Person Johnny die eben bis zu jenem Fiasko unleugbar ein sehr öffentliches Leben als enfant terrible führte und deren Bekanntheitsgrad in Oberhausen notorisch ist. Auf mich machte der Richter, das muß ich bekennen, einen überaus (auch in sozialer und menschlicher Hinsicht) kompetenten und, wie es im Juristendeutsch heißt, der "Lebenswirklichkeit" überaus zugewandten Eindruck. Jedenfalls war er ein anderes Kaliber als der intransigente und vorwurfsvoll knarzende Staatsanwalt. Dieser warf Johnny im Plädoyer gar dessen "Erscheinung" vor, insinuierte, daß er mit seinem ansprechenden Äußeren (Johnny wird oft für ein Model gehalten hat aber noch nie wirklich als solches gearbeitet) "Eindruck schinden" wolle und deswegen wohl auch ins Fitnesstudio ginge! Die bizarre Message: so ein Poser gehört bestraft!
In dem Moment mußte ich an zurückdenken an die unvergeßliche "Talk im Turm" Runde mit Erich Böhme aus dem Jahre 2000, als der kauzige SPD-Zausel Freimut Duve gegen den österreichischen "Feschisten" Jörg Haider "Argumente" ähnlicher Qualität meinte ins Feld führen zu müssen.
Duve starrte damals auf die modischen Accessoires seines eloquenten österreichischen Sitznachbarn und fauchte: "Sie verführen die Jugend ja schon durch Ihr modisches Auftreten, diese Stiefeletten da...Ihr ganzes Auftreten...!" Darauf ein überlegen grinsender Haider, ihm gönnerhaft die Hand tätschelnd: "Segns Herr Düwe (!) wann I Sie beraten tät könnt ma aus Eana auch noch an gescheitn Typn mocha!"
Jedenfalls zogen sich im Laufe der Verhandlung Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger zum Rechtsgespräch zurück und heraus kam als Urteilsspruch: 1 Woche Jugendarrest und Fleppe weg (für ein weiteres halbes Jahr nachdem Johnny des Führerscheins ja schon in der Tatnacht verlustig ging und seither 9 Monate zu Fuß geht). Ein hartes Urteil ohne Zweifel, vor allem wenn man in Relation betrachtet was in dieser Republik für vergleichsweise milde Urteile gegenüber brutalen Schlägern und Gewalttätern an der Tagesordnung sind. Meine Kritik an der verfügten Arrestfestsetzung möge im folgenden nicht als Richter- oder Urteilsschelte mißverstanden werden (das Gericht hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchaus maßvoll agiert und mit den Einlassungen des Vorsitzenden Richters Dilga in der Urteilsbegründung kann ich mich, wenn man den verspäteten Zeitpunkt diskontiert, sogar weitgehend identifizieren), sondern ist bei mir als Institutionenkritik intendiert.
Mehrere Fragen nämlich drängen sich geradezu auf: Wie kann es sein, daß ein erheblicher Eigriff in die Grundrechte eines Menschen - und nichts anderes stellt ein Freiheitsentzug dar, auch wenn er "nur" temporärer Natur ist - verhängt werden kann wo kein oder ein kaum nachweisbarer materieller (körperlicher) Schaden an irgendwelchen Rechtsgütern entstanden ist? Wie kommt es, daß deutsche Jugendgerichte die Maßnahme "Jugendarrest" mittlerweile standardmäßig verhängen und zwar ausdrücklich bei "gutartigen" Delinquenten, ein Rechtsinstitut immerhin, über dessen Entstehungszeit der geneigte Leser folgendes erfährt:
"Der Jugendarrest wurde 1940 durch die Verordnung zur Ergänzung des Jugendstrafrechtes eingeführt und 1943 in das Reichsjugendgerichtsgesetz eingefügt. Seitdem hat sich wenig an den Vorschriften zur Verhängung von Jugendarrest geändert – lediglich die Maximalzahl der Freizeitarreste wurde 1990 von vier auf zwei abgesenkt." Bemerkenswert in einem Land, das sonst so viel auf seine multiplen Entnazifizierungen einzubilden sich erkühnt.
Hinzu kommt daß in der juristischen und erziehungswissenschaftlichen Fachliteratur die Maßnahme als, gelinde gesagt, fragwürdig gilt. Die Rückfallquote liegt, je nach Erhebung, zwischen 60 und 70 Prozent. Ich empfehle hierzu pars pro toto folgende Studien: "Erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestes: Entwurf einer Rahmenkonzeption" von Alexandra Leu von Vdm Verlag Dr. Müller (Mai 2007) sowie "Vollstreckungs- und vollzugsrechtliche Probleme des Jugendarrests: Rechtfertigung von Abschaffung oder Reform des Zuchtmittels?" von Sandra Brücklmayer, Verlag Dr. Kovac; Auflage: 1., Aufl. (Juli 2010) sowie "Retaliative und restitutive Möglichkeiten sozialer Kontrolle: Eine Gegenüberstellung von Jugendarrest und Mediation" von Jörg Trinks, Grin Verlag; Auflage: 1. (Februar 2011). Zur grundsätzlichen libertären Kritik an einem Strafrecht, in dem der Bestrafungsgedanke den der Restitution überlagert, sei einmal mehr auf die bahnbrechende rechtsphilosophische Arbeit von Murray N. Rothbard: "Die Ethik der Freiheit" verwiesen.
Und wenn der erzieherische Gedanke eines "Warnschusses" hier im Fordergrund stehen soll - wer kann nach 12 (!) verstrichenen Monaten (Johnny muß nun an Weihnachten 2013 in den Bau!) noch ernstlich und bei voller Zurechnungsfähigkeit von "Warnschuß" reden? Zweck der Maßnahme sei es, so die allgemeine Begründung, die Verhaltensbesserung zu bewirken. Diese ist zumindest aber im Falle Johnny lange eingetreten bevor der "Rechtsstaat" mit seinem schwerfälligen Sanktionsapparat, der zudem in der Causa Johnny mit Kanonen auf Spatzen schießt, ausgeschlafen hatte! Einen kausalen Nexus zwischen dem Freiheitsentzug nach einem Jahr und Johnnys Läuterung schon Monate zuvor an den Haaren herbeizukonstruieren wird selbst dem verwinkeltsten Advokaten schwerlich gelingen.
Johnnys Sozialprognose ist gleichwohl eine überaus günstige, aber nicht weil, sondern obwohl man ihn für eine Woche völlig unnötigerweise wegsperrt. Die Qualitäten dieses jungen Mannes, der dabei ist, ein erstklassiger Abiturient zu werden und schon zielstrebig auch die Wahl eines künftigen Studienfaches ins Auge faßt, hätte man lediglich früher erkennen und fördern sollen, ihm Raum für die Entfaltung seiner Potentiale einräumen anstatt über seine durchwegs harmlosen Lausbubenstreiche, die der Herr Staatsanwalt noch einmal aufzulisten sich nicht nehmen ließ, in den gouvernantenhaften Empör-Modus zu verfallen.Johnny wird seinen Weg erfolgreich fortsetzen, daran werden auch die eklatanten Fehlleistungen staatlicher Zwangsinstitutionen in seinem Falle nichts ändern können.
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5 comments:
Bewegende Schilderung und exzellent geschrieben. Bei der Haider-Anekdote konnte ich mir ein lautesd Auflachen nicht verkneifen. Jedenfalls, auch am Falle Jonny zeigt sich der etatistische Wahnsinn. Staat hat nichts mit Gerechtigkeit und erst Recht nichts mit Mitgefühl zu tun. In einer freien Gesellschaftsordnung würde natürlich der Gedanke der Wiedergutmachung im Vordergrund stehen. Dass Jonny für ein paar Tage eingesperrt wurde, hat niemandem geholfen, aber einen erneuten Schaden (bei Jonny und beim Steuerzahler) verursacht. Gut jedenfalls, dass du dich um den jungen Mann gekümmert hast. Damit hast du auch für den Libertarismus 'ne ganze Menge getan. Denn Etatismus erwächst auch daraus, kein Vertrauen in das Mitgefühl der Mitmenschen zu haben.
Eine schöne Beschreibung der Absurdität des Systems, das eine schädliche Massnahme ausspuckt, obwohl sogar die meisten Beteiligten gutwillig waren.
Mir begegnen in meiner Beratungsstellenpraxis auch immer wieder solche Verurteilten, wiewohl ein solch krasses Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe mir nie untergekommen ist. Es ist hilfreich, dass ich die (fehlende) Autorität eines Richterspruches in solchen Fällen gut einordnen kann.
Danke Euch für Eure aufbauenden Worte!
Habs auch auf Paxx mal gecrosspostet! :)
http://paxxreloaded.wordpress.com/2013/09/23/johnny-aus-oberhausen/
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Weil sie ein 16-jähriges Mädchen gefesselt, geknebelt und gequält haben, sind vier junge Leute vom Landgericht Bochum zu Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen 25-Jährigen verhängte das Gericht am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren. Seine drei Mittäter, zwei junge Männer und eine junge Frau, kamen mit zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafen davon.
Die vier Täter hatten die 16-Jährige 48 Stunden lang festgehalten, sie geschlagen, an einer Herdplatte verbrannt und mit einem Messer verletzt. In eine ihrer Wunden streuten die Salz. Außerdem bekam ihr Opfer kein Essen.
"Die Bilder von den Verletzungen zeigen schonungslos die Qualen des Opfers", sagte Richter Johannes Kirfel. "Selbst als Profi empfindet man tiefe Wut."
Die 16-Jährige war verdächtigt worden, nach einer Party 50 Euro gestohlen zu haben. Beweise dafür gab es jedoch nicht. Der Staatsanwalt hatte im Prozess von einer "erschütternden Tat" und "erbarmungsloser Folter" gesprochen. Die Urteile lauten auf Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung.
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