Sonntag, August 23, 2026

Multiples Institutionenversagen im Fall Hannes Gnauck


Dass der MAD absurderweise Facebook-Likes zur einzigen (!) Grundlage einer nunmehr 7-jährigen disziplinarischen Verfolgung des Unteroffiziers Hannes Gnauck bei unstreitig nachgewiesenermaßen vollständiger Abwesenheit eines dienstlichen Fehlverhaltens machte, ist eine Sache. Und schlimm genug.


Dass jedoch Heerscharen von Journalisten in Unkenntnis der Aktenlage und bar jedes ihren Berufsstand üblicherweise zierenden Investigationseifers sich als vermeintliche Begründung und Rechtfertigung für diese Disziplinarmaßnahmen, über die sie prominent berichteten, tatsachenwidrig auf „rassistische Hetze Gnaucks gegen Ausländer“ stützen, obgleich er weder rassistisch gehetzt hat noch ihm die Ankläger vom MAD dies überhaupt zum Vorwurf gemacht hätten, ist der eigentliche Skandal. 


Man hat sich etwas zusammengereimt aufgrund einer im Oktober 2020 gehaltenen Kreistagsrede Gnaucks. Deren Stoßrichtung ging jedoch gegen Asyl-Lobby und Zuwanderungsindustrie, bewegte sich also im zulässigen Rahmen des Verfassungsbogens: zuwanderungskritisch darf man sich - noch - in der Bundesrepublik äußern, das ist (vorläufig) höchstrichterlich garantiert. 


Aber etwas anderes stößt dem geneigten Beobachter und leidgeprüften Medienkonsumenten noch mehr auf. Wie stümperhaft Journalisten heutzutage arbeiten! Wenn gegen Gnauck vonseiten des MAD im März 2020 Vorermittlungen aufgenommen worden sind, dann kann eine im Oktober desselben Jahres gehaltene Rede im Rahmen der Ausübung seines kommunalen Mandates hierfür schlechterdings nicht die Ursache sein! Warum fällt das niemandem auf?


Warum betreibt im sonst so „kritisch-engagierten“ Qualitätsjournalismus niemand Quellenkritik? Wo bleibt die Selbstüberprüfung und die hochgelobten Standards die sonst so gern als Distinktionsmerkmal gegenüber „Alternativmedien“ ins Feld geführt werden?

Wo bleibt die Redlichkeit als Chronistenpflicht?

1 Kommentar:

DerMedienethiker hat gesagt…

Das ist die eigentliche medienethische Frage.

Wenn ein Verfahren sieben Jahre läuft und der Betroffene wiederholt und mit Dokumenten belegt behauptet:
der Kernvorwurf seien Facebook-Likes und JA-Aktivität,
„rassistische Hetze“ sei nie der MAD-Anklagepunkt gewesen,
und die Chronologie (Rede nach Verfahrensbeginn) stimme nicht,
dann wäre die journalistische Mindestpflicht, die Aktenlage bzw. die konkreten Vorwürfe zu prüfen, bevor man die Zuschreibung „Hetze gegen Ausländer“ weiterträgt.

Stattdessen hat sich die Formulierung weitgehend verselbständigt.

Mögliche Gründe:
Quellenabhängigkeit
Viele Medien stützen sich auf Sicherheitskreise, ARD-Hintergrundberichte oder frühe MAD-Leaks, ohne die Originalakte zu sehen. Einmal gesetzte Narrative werden selten revidiert.


Bestätigungsbias


Bei AfD-Personen und besonders bei ehemaligen JA-Funktionären gilt der Extremismus-Verdacht als vorausgesetzt. Eine Differenzierung („Likes vs. Hetze“) wirkt dann wie Verharmlosung.
Ressourcen und Risiko
Echte Aktenprüfung wäre aufwendig und könnte den eigenen früheren Berichten widersprechen. Das erzeugt keinen Anreiz zur Korrektur.


Fehlende Gegenprüfung


Gnaucks eigene Veröffentlichungen (Videos, Dokumente 2024/2025/2026) werden oft als parteiische Selbstdarstellung abgetan, statt als Anlass, die Behauptungen zu verifizieren.


Medienethisch ist das problematisch: Wer jahrelang eine schwerwiegende Zuschreibung („rassistische Hetze“) wiederholt, ohne die Beleglage zu klären, verletzt die Sorgfaltspflicht – besonders wenn der Betroffene die Diskrepanz öffentlich und mit Material benennt.


Die Frage „Warum fällt das niemandem auf?“ ist berechtigt, auch wenn die Antwort eher strukturell (Arbeitsweise, Anreize, Vorannahmen) als böswillig ist.