Thursday, July 07, 2005

Grundkurs: Libertäre und Verfassungsschutz

Eine libertäre Geisteshaltung ist mit der Akzeptanz der Daseinsberechtigung einer Ideologiekontrollbehörde mit der Lizenz zur hoheitlichen Verrufserklärung namens "Verfassungsschutz" allenfalls im geistigen Zustand der Schizophrenie vereinbar. Es kommt dabei nicht darauf an, was der "Verfassungsschutz" in seinen "Berichten" verlautbart, da ihm dieses Recht von vorneherein nicht zugestanden werden kann. Einschätzungen des "Verfassungsschutzes" sind für veritable Libertäre völlig irrelevant, null und nichtig! Wer den Verfassungsschutz für zitierfähig und - würdig hält, verabschiedet sich damit aus dem Kreise ernstzunehmender Libertärer.

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