Eines Tages wird man die erste für eine freiheitliche Rechtsordnung unverzeihliche Verletzung des Eigentumsrechtes - die durch Prozeßbetrug betriebene Staatshehlerei an den SBZ-Enteignungsgütern - und die erste für eine freiheitliche Rechtsordnung unverzeihliche Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit - die Novelle des Volksverhetzungsparagraphen, der von da an zeitgeschichtliche Meinungen zu Straftatbeständen machte - im Scheitelpunktjahrzehnt, den 90er Jahren, verorten!
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