Merke: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich bindend verpflichtet, rechtsstaatsprinzipienverletzende Angriffe gegen europäisch kodifizierte Grund- und Bürgerrechte (bspw das ungehinderte Betätigen von Bürgern, einschl. Beamten und Soldaten, in zugelassenen, i.e. nicht verbotenen Parteien) wie hier vorliegend offenkundig im Fall Gnauck, zu unterlassen.
Donnerstag, Mai 01, 2025
Der Fall Gnauck
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