Donnerstag, Mai 01, 2025

Der Fall Gnauck


Der Fall Hannes Gnauck war ein maximalinvasiver und grob rechtsstaatswidriger Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozeß im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 durch das Bundesverteidigungsministerium und seine nachgeordneten Behörden. Meines Erachtens gehört der Fall dem Europarat, der OSZE und zuständigen Stellen bei den Vereinten Nationen zur Kenntnis gebracht. 

Merke: Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich bindend verpflichtet, rechtsstaatsprinzipienverletzende Angriffe gegen europäisch kodifizierte Grund- und Bürgerrechte (bspw das ungehinderte Betätigen von Bürgern, einschl. Beamten und Soldaten, in zugelassenen, i.e. nicht verbotenen Parteien) wie hier vorliegend offenkundig im Fall Gnauck, zu unterlassen.







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