Montag, April 21, 2025

Der Extremismus liegt im Auge des Betrachters!


„Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu “rechtsradikal” oder “rechtsreaktionär” – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen … . Die Verbreitung rechtsextremistischen … Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.“ 

BVerfG vom 08.12.2010 – 1 BvR 1106/08 Rn. 20 


Selbst das BVerfG gibt also unumwunden zu: Der Extremismus liegt im Auge des Betrachters!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen